
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
RLP – Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 25. März den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen – als „Schutzschild“ gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Das Landeskabinett habe einen sehr hohen Nachtragshaushalt beschlossen, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministerin Doris Ahnen, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken. Die Landesregierung werde für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen und am Freitag in den Landtag einbringen.
Auch auf ein weitreichendes Unterstützungsprogramm habe man sich verständigt:Den Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz. Der Fonds soll Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmen schnell und unbürokratisch mit Liquidität für die kommenden Wochen versorgen“, sagte Wirtschaftsminister Wissing.“Wir ergänzen die Bundeszuschüsse mit Sofortdarlehen und erweitern die Soforthilfen auf größere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten.“
Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:
• Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.
• Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.
• Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.
Ab wann genau man die Gelder beantragen kann, wurde noch nicht mitgeteilt.
Weitere Infos
In den 3,3 Milliarden Euro sind 800 Millionen Euro enthalten für die aktuelle Krisenbewältigung, um die Menschen zu schützen und bestmöglich zu versorgen. Von diesen 800 Millionen Euro sollen sofort 100 Millionen Euro „unbürokratisch“ an die Landkreise und kreisfreien Städte – nach Einwohnern verteilt – gegeben werden.
Darüber hinaus sieht der Nachtragshaushalt die Bereitstellung von Mitteln vor, um weitere Unterstützungen zur Stabilisierung der Wirtschaft zu leisten. So wird der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung um 2,2 Milliarden Euro auf dann 3 Milliarden Euro angehoben.
Als weitere Maßnahme werden wir die Bürgschaftsquote auf 90 Prozent der Kreditsumme erhöhen. Um die gestiegenen Anforderungen bei der ISB zu bewältigen, wird das Eigenkapital der ISB um 50 Millionen Euro erhöht.
Auch der Forstbereich braucht die Unterstützung des Landes bei der Bewältigung der extremen Schäden durch den Borkenkäferbefall der aus der Borkenkäferplage resultierenden Einnahmeausfälle. Der Landesbetrieb Landesforsten wird daher mit rund 53 Millionen Euro mehr ausgestattet.

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