
Foto von Pam Menegakis auf Unsplash
Die Sonne kommt raus und somit wird auch wieder der hauseigene Grill entstaubt und aus dem Keller geholt.
Grillen auf Balkonien und im Garten war in Zeiten der Pandemie für viele das einzige Highlight. Einige Deutsche konnten nicht einmal auf den Frühling warten und haben bei Wind und Wetter auf dem Balkon gegrillt. Schließlich hatte man in den letzten beiden Jahren nicht viel zu erleben.
Nun lockert man aber nach und nach die Beschränkungen, so dass wieder in großen Runden Veranstaltungen abgehalten werden können. Die Bundesregierung hat hierzu die neuen Maßnahmen vorgelegt. Dennoch ist das Grillen für viele Deutsche ein treuer Freund und Begleiter geworden. Vor allem der Gasgrill hat es vielen angetan. Diesen kann man nämlich auch vermehrt auf den Balkonen nutzen. Natürlich nur in Absprache mit den Hauseigentümern oder den Nachbarn. Die Gesetzeslage ist bei Grillen auf dem Balkon nämlich nicht ganz schlüssig.
Gasgrill als gute Grillalternative auf dem Balkon
Wer häufiger Lust auf Gegrilltes hat, kann, darf oder muss auf den Balkon ausweichen, sofern einer vorhanden ist. Die Wahl fällt dabei meist notgedrungen auf einen Gasgrill, da dieser im Vergleich zu einem herkömmlichen Kohlegrill die Nachbarn nicht den heftigen Gerüchen aussetzt.
Aus diesem Grund ist das Interesse an Gasgrills über die letzten Jahre enorm gestiegen. Sie bieten schlichtweg den idealen Mittelweg zum Kohlegrill und zum Elektrogrill. Am Rande der Legalität kann somit bequem auf dem Balkon gegrillt werden. Natürlich hat das Balkongrillen auch die Branche der Grillhersteller erreicht. Ein Blick auf zum Beispiel www.gasgrill.net zeigt die mittlerweile quantitative Auswahl an Modellen, die sich hinsichtlich der Anforderungen perfektioniert haben. Man kann sagen, dass das Grillen auf dem Gasgrill bereits Referenz-Niveau auf dem Gebiet erreicht hat. Somit sind Gasgrills auch perfekt zum Grillen auf dem Balkon geeignet.
Ist das Grillen auf dem Balkon überhaupt erlaubt?
Bei der Frage bezüglich der Legalität scheiden sich bei Grillfreunden immer noch die Geister. Man sagt schließlich:
„Wo kein Kläger, da kein Richter“
Doch sollte man trotzdem hinsichtlich der Legalität einmal genauer in die Richtlinien schauen. So kann auch ein Ratgeber zum Grillen daheim nicht schaden. Nicht selten kommt es zu Beschwerden, wenn der Nachbar unter einem zum Grillen lädt. Wer dann oberhalb des Grillevents bei der schönen Sommerbrise entspannen will, bekommt dann natürlich schnell einen am Rappel. Doch was gilt es beim Grillen auf dem Balkon zu beachten?
- Kommunikation mit den Nachbarn in der Nähe. Alleine aufgrund der Rauchentwicklung sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Auch wenn Gasgrills mittlerweile kaum wahrnehmbare Rauchentwicklung produzieren, ist ein gewisser Grillgeruch noch wahrzunehmen. Der Vorteil eines Gasgrills ist natürlich, dass dieser verschließbar ist. Wenn man die Nachbarn höflich fragt, ob dies ihnen genehm ist, kann man potentiellen Problemen vorbeugen.
- Prüfung der Rechtslage! Ebenso sollte man sich einmal bezüglich der Rechtslage schlaumachen. Hier stehen einige bekannte Rechtsurteile zu Buche. Das Landgericht in Aachen erlaubte es, zweimal im Monat vom Balkon aus zu Grillen. Ein Urteil in Stuttgart besagt jedoch, dass der Gasgrill lediglich dreimal im Jahr angeworfen werden darf.
Alles in allem ist das Grillen ein deutscher Volkssport und nicht wegzudenken. Der Trend hin zum Grillen auf dem Balkon entstand aufgrund der Möglichkeiten, die einem durch Gas- und Elektrogrills geboten worden sind. Dennoch sollte der Respekt voreinander stets großgeschrieben sein. Absprachen mit Nachbarn sollten gerade bei häufiger Nutzung getätigt werden, damit dem friedlichen Zusammenleben auch in Zukunft nichts im Wege steht.
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