
Symbolfoto: Pfalz-Express
Grundstückseigentümer im Landkreis Germersheim müssen Anfang November die nächste Rate ihrer Müllgebühren bezahlen. Die Kreisverwaltung erinnert an die dritte Abschlagszahlung für 2026. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren rechnen.
Am 1. November 2026 wird die dritte Abschlagszahlung der Abfallgebühren fällig. Wie viel zu zahlen ist, steht auf dem Gebührenbescheid, den die Kreisverwaltung zu Beginn des Jahres verschickt hat. Dort sind auch die jeweiligen Zahlungstermine aufgeführt.
Die Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen.
Eigentümernummer bei Überweisung angeben
Wer seine Müllgebühren selbst überweist, sollte unbedingt die Eigentümernummer auf dem Überweisungsträger angeben. Ohne diese Nummer kann die Kreisverwaltung die Zahlung nicht zuordnen.
Außerdem müssen die auf dem jeweiligen Gebührenbescheid angegebenen Bankverbindungen der Abfallwirtschaft verwendet werden.
Zahlung per Lastschrift möglich
Um verspätete Zahlungen zu vermeiden, können Grundstückseigentümer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Damit werden die fälligen Beträge automatisch und fristgerecht abgebucht.
Das entsprechende Formular ist beim Fachbereich Abfallwirtschaft unter 07274 53-256 erhältlich. Es kann auch auf der Internetseite www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft unter „Formulare“ abgerufen werden.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss anschließend per Post, Fax oder als Scan per E-Mail an die Kreisverwaltung geschickt werden.
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