
Foto: Pfalz-Express
Kreis Germersheim – Ende Januar verschickt die Kreisverwaltung Germersheim ihre Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren.
Adressaten sind die Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen. Der Gebührenbescheid beinhaltet die Endabrechnung des Jahres 2024 und die Höhe der Vorausleistungen für das laufende Jahr. Diese sind jeweils zum 1. März, zum 1. Juli sowie zum 1. November fällig.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass bei den Überweisungen unbedingt die Eigentümernummer anzugeben ist, um die Zahlungseingänge korrekt zuweisen und verbuchen zu können. Bei zu spät erfolgter Bezahlung fallen Verwaltungsgebühren an, die man sich allerdings mit Erteilung einer Einzugsermächtigung sparen kann.
Unter der Internet-Adresse www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft kann das entsprechende Formular unter der Rubrik Online Service (bei An-, Um- und Abmeldung oder Tonnentausch) genutzt werden.
Auf der Webseite werden zahlreiche weitere Online-Dienste vorgehalten, wie beispielsweise eine Erinnerungsfunktion per Mail, mit der die Abholzeiten oder Änderungen bekanntgegeben werden. Außerdem können über Formulare auf der Webseite ohne weitere Zwischenschritte Änderungen zur Tonnengröße oder Um- und Abmeldungen sowie die Anmeldung für eine Abholung von Sperrmüll komplett digital angezeigt werden.

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