Mittwoch, 08. Mai 2024

Kandel: Kind nach Badeunfall gestorben

11. Juli 2018 | Kategorie: Allgemein, Kreis Germersheim, Regional

Waldschwimmbad Kandel
Foto: Pfalz-Express

Kandel – Nach dem tragischen Badeunfall im Waldschwimmbad Kandel am Sonntag (wir berichteten) ist der vierjährige Junge am Dienstag in den Abendstunden in einer Karlsruher Klinik gestorben. 

Der Unfall ereignete sich im Waldschwimmbad im Nichtschwimmerbecken nahe des Wasserpilzes.

Der Junge war von einem Badegast leblos im Wasser treibend gefunden und an Land gebracht worden. Nach der sofortigen Reanimation durch die Bademeister und den Rettungsdienst wurde er mit dem Rettungshubschrauber in die Kinderklinik nach Karlsruhe geflogen.

Spekulationen in den sozialen Medien, ob das Kind Schwimmflügel oder eine andere Schwimmhilfe hatte oder nicht, wollte die Polizei auf Anfrage des Pfalz-Express nicht kommentieren. Man arbeite die Fakten ab und wolle keinerlei Beeinflussung von Zeugen riskieren, sagte ein Beamter.

Die Ermittlungen der Polizei zum genauen Unfallhergang dauern noch an. Zeugen, die den Jungen vorher beim Spielen gesehen haben, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Landau unter 06341/287-0 oder kilandau@polizei.rlp.de zu melden. (red/pol/aktualisiert)

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8 Kommentare auf "Kandel: Kind nach Badeunfall gestorben"

  1. Aufgewachte sagt:

    Äußerst tragisch dieser Vorfall. Da Statistiken belegen, dass der Tod durch Ertrinken bei Kleinkindern immer noch recht häufig vorkommt, sollten Eltern bzw. Aufsichtspersonen ihre Nichtschwimmer stets im Auge behalten.

  2. Susanne Blau sagt:

    Sehr geehrte Redaktion,

    bitte entfernen Sie den obigen Kommentar und schließen Sie die Kommentarmöglichkeit.

    (…)

    Redaktion sagt:

    Hallo Frau Blau,

    der Kommentar enthält unserer Meinung nichts, was dazu führen müsste, ihn zu entfernen.

    Für politische Diskussionen ist das allerdings die falsche Stelle.

    Beste Grüße,

    die. Red.

    • Vielen Dank an die Redaktion sagt:

      …. dass Sie den Anweisungen von Frau Susanne Blau nicht nachgekommen sind.
      Wer den Beitrag von „Aufgewachte“ mit gesundem Menschverstand liest muss zum Schluss kommen, dass Sie vollkomen Recht hat und die sorry „vedrehte Sicht“ von Frau Blau verbunden mit der Schließung der Kommentamöglichkeit doch abwegig ist. Selbstverständlich müssen die Erziehungsberechtigten immer auf Ihre Kleinen aufpassen, egal wo sich diese bewegen. Wer Kinder großgezogen hat, der weiß wie anstregend es manchmal sein kann und es doch mal Lücken der Aufmerksamkeit gibt. Der Fall ist sehr tragisch, mein Mitgefühl gilt der Familie.

  3. Winston Smith sagt:

    Vor etwa 20 Jahren passierte in Kandel gegenüber vom Bahnhof folgendes: bei einer Kinder-Bade-Fete sonntagnachmittags im Nachbargarten mit ca. 15 Kindern kollabierte ein Mädchen beim Einstieg in den aufgeblasenen Plantsch-Pool. Lebensgefahr. Großaufgebot an Rettungskräften in Garten und Keller. Mit Ach und Krach überlebte das Mädchen.

    Ursache: kurze Zeit vor dem Einstieg in den Pool wurde das Mädchen von einem Insekt gestochen. Bei der Berührung mit dem kühlen Wasser brach der Kreislauf zusammen. Wäre das Mädchen alleine im Garten gewesen, wäre es auch ertrunken und alle Welt hätte gerätselt, wie das geschehen konnte.

  4. Makamabesi sagt:

    Vielleicht überdenkt mal jemand die Vorschriften für „Bademeister“
    „Ersthelferbescheinigung“ Klares JA
    aber muß jemand DAS alles können:

    Mindestalter 15 Jahre
    400 m Schwimmen in höchstens 15 min, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
    300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 min, anschließend im Wasser entkleiden
    Sprung aus 3 m Höhe
    25 m Streckentauchen
    dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb von 3 Minuten, mit dreimaligem Heraufholen eines 5 kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
    Fortsetzung folgt:

  5. Makamabesi sagt:

    50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten
    Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten
    50 m Schleppen inhöchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je eine Hälfte der Strecke mit Kopf- oder Achsel- und einem Fesselschleppgriff (Standard-Fesselschleppgriff oder Seemannsgriff)
    Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
    Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
    20 m Anschwimmen in Bauchlage
    Abtauchen auf 3-5 m Tiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
    Lösen aus der Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
    25 m Schleppen

    • Makamabesi sagt:

      Anlandbringen des Geretteten
      3 Minuten Vorführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
      Theoretische Prüfung
      Atmung und Blutkreislauf
      Gefahren am und im Wasser
      Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
      Vermeidung von Umklammerungen
      Erste Hilfe
      Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen
      Rettungsgeräte
      Aufgaben und Tätigkeiten der DLRG

      Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, darf man z.B. in einer öfftentlichen Sauna einen Aufguss machen (Sauna-Meister).
      Oder ein Kinder–Schwimmbecken beaufsichtigen.

      Daher gibt es einen Mangel an Schwimm-Aufsichten (Bademeistern).

  6. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Also ich habe dieses Jahr das Rettungsschwimmabzeichen absolviert. Die Anforederungen sind erheblich aber auch mit 50 Jahren machbar.