Justizminister Mertin stellt Strafverfolgungsstatistik 2016 vor – Verurteilungen bei Straftaten in Rheinland-Pfalz rückläufig

13. Oktober 2017 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik Rheinland-Pfalz, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz
V.li.: Stefan Thum, Dr. Elisabeth Volk, Justizminister Herbert Mertin und Christoph Burmeister. Foto: JM

V.li.: Stefan Thum, Dr. Elisabeth Volk, Justizminister Herbert Mertin und Christoph Burmeister.
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Mainz – Justizminister Herbert Mertin hat am Freitag die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2016 vorgestellt.

In dieser werden alle rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor den Strafgerichten erfasst. Damit unterscheidet sie sich von der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen und von ihr ermittelten strafrechtlichen Sachverhalte darstellt.

Die Strafverfahren 2016 seien an den Amtsgerichten im Durchschnitt innerhalb von 4,1 Monaten und an den Landgerichten innerhalb von 6,4 Monaten erledigt werden worden, so Mertin. Damit stehe Rheinland-Pfalz im Vergleich der Bundesländer „sehr gut da.“

Aus der Statistik geht hervor, dass in Rheinland-Pfalz 2016 insgesamt 33.435 Personen zu einer Strafe verurteilt wurden. Das stellt einen Rückgang um circa 4 Prozent gegenüber 2015 (34.877) dar.

Damit setzte sich ein langjähriger Trend fort, sagte Mertin, der im Jahr 2005 begann, als mit 43.528 verurteilten Personen der bisherige Spitzenwert erreicht wurde. Den größten Anteil (mit 27,5%) an den Verurteilungen nehmen erneut – wie erstmals 2010 – die sogenannten „anderen Vermögensdelikte“ (Betrug etc.) ein. So stellen allein die 5.084 Verurteilten wegen Betruges (§ 263 StGB) ca. 15,2 Prozent aller Verurteilten.

Rückgänge sind auch bei den Verurteilungen von Jugendlichen zu verzeichnen: 2016 wurden insgesamt 1.574 Jugendliche verurteilt, so wenige wie zuletzt 1991. Seitdem war die Zahl bis zum Jahr 2005 deutlich auf 3.284 angestiegen, danach aber wieder kontinuierlich gesunken. Im Vergleich zum Jahr 2015 (1.660) stellt dies einen Rückgang von 5,2 Prozent dar.

Rückläufig war auch die Zahl von Verurteilungen wegen Gewaltdelikten, also insbesondere Mord, Totschlag, Raub und schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung.

Die Zahl der entsprechenden Verurteilungen betrug im Jahr 2016 3.034 (= 9,1% aller Verurteilten) gegenüber 2015 mit 3.089 Verurteilungen. Die absolute Zahl solcher Verurteilungen ist auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 1999; ihre Zahl für 2016 liegt rund 2 Prozent unter dem Wert des Jahres 2015.

Dies sei vor allem auf einen Rückgang bei den Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung (von 924 auf 875) sowie Raubdelikten (von 380 auf 341) zurückzuführen.

Gestiegen ist demgegenüber die Zahl der Verurteilungen wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Sie stieg von 132 im Jahr 2015 auf 144 im Jahr 2016 (= + 9 %); gegenüber dem Jahr 2012 sogar um 31 %. Auch beim schweren Bandendiebstahl lässt sich ein Anstieg von 28 Verurteilungen im Jahr 2015 auf 44 Verurteilungen im Jahr 2016 feststellen (+ 57 %). „Werden die Täter gefasst, so führt dies auch zu Verurteilungen“, so Mertin.

Auch bei den Sexualdelikten ist ein Verurteilungsanstieg zu verzeichnen. Die Verurteilungen haben von 2015 auf 2016 insgesamt von 321 auf 355 zugenommen (+ 10,6 %).

Der Anteil ausländischer bzw. staatenloser Verurteilter an den Verurteilten insgesamt hat zugenommen. Im Jahr 2016 wurden 8.385 (Vorjahr: 8.036; 2014: 7.731; 2013: 6.906; 2012: 6.768) Ausländer oder Staatenlose in Rheinland-Pfalz verurteilt (+ 4,3%) Dies ist gleichbedeutend mit einem Anteil von 25,1% aller 33.435 in Rheinland-Pfalz verurteilten Personen (2015: 23,0%; 2014: 21,3%; 2013: 19,5%; 2012: 18,2%; 2011: 18,0%; 2010: 17,5%; 2009: 17,0%; 2008: 16,6%; 2007: 16,6%; 2006: 15,6%; 2002: 17,4%; 1996: 21,1%). Ihr Bevölkerungsanteil betrug im Jahr 2016 demgegenüber 9,5 %.

„Die Zahlen belegen, dass Straftaten konsequent geahndet werden, vor allem in den Bereichen, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders berühren, nämlich beim Wohnungseinbruchdiebstahl, Gewalt- und Sexualdelikten. Es besteht insofern kein Grund zur Panik“, sagte der Justizminister.

Das Risiko, Opfer einer schweren Straftat zu werden, sei in Rheinland-Pfalz nach wie vor sehr gering. Es bestehe aber auch kein Anlass, sich nun zurückzulehnen: „Die Bekämpfung von Kriminalität bleibt eine dauernde Herausforderung für Polizei, Staatsanwaltschaften und die Gerichte“, so der Minister. (red)

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4 Kommentare auf "Justizminister Mertin stellt Strafverfolgungsstatistik 2016 vor – Verurteilungen bei Straftaten in Rheinland-Pfalz rückläufig"

  1. GGGGGGGGGKKKKEEEE sagt:

    „Die Zahlen belegen, dass Straftaten konsequent geahndet werden, vor allem in den Bereichen, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders berühren, nämlich beim Wohnungseinbruchdiebstahl, Gewalt- und Sexualdelikten. Es besteht insofern kein Grund zur Panik“, sagte der Justizminister.

    Der Herr Minister verteilt mit seiner weichgespühlten Statistik die üblichen Beruhigungspillen. In der Kriminalstatistik 2016 RLP lesen wir hingegen folgendes:

    „Die Delikte des Mordes stiegen um 15 auf 28 Fälle (+115,4%).“
    „Die Delikte des Totschlags und der Tötung auf Verlangen nahmen um 27 bzw. +64,3% auf 69 Fälle zu.“

    Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung überfallartig durch Gruppe: +70%

    Straftaten von Zuwanderern (Seite 46 und 47):
    Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a: +350%
    Beleidigung auf sexueller Grundlage: +214%
    Sozialleistungsbetrug: +190%

    Quelle: https://www.polizei.rlp.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Statistiken/PKS_Landesweit/2016/PKS-Jahresbericht_2016.pdf

  2. Philipp sagt:

    Die Zahl der Verurteilungen lässt sich auch problemlos reduzieren, indem man den Eifer der Ermittlungsbehörden bremst – z.B. durch anpassen der Personalausstattung an das gewünschte Ergebnis.
    Interessant wäre deshalb im Zusammenhang mit den Verurteilungen auch die Zahl der eingestellten Verfahrenoder die Zahl der Straftaten, die ohne Ermittlung gleich zu den Akten gelegt wurden.
    In Berlin wurden z.B. die linken Straftaten reduziert, indem man die Ermittlungsbehörden angewiesen hat, bei Straftaten mit erkennbarem linken Bezug die Ermittlungen einzustellen (da es ja eine linke Kriminalität per Definition nicht gibt).

  3. GGGGGGGGGKKKKEEEE sagt:

    Ich kann Ihnen da einen konkreten Fall nennen:

    Da wird am hellichten Tag eine hochschwangere Frau mutmaßlich von drei Landsleuten bewußtlos geprügelt. Anschließend verharmlost der Polizeidirektor diese Tat öffentlich. Und zumindest nach meinem Kenntnisstand bleibt das ohne jegliche Rechtsfolgen.

    http://www.pfalz-express.de/landau-verpruegelte-schwangere-am-bahnhof-vorfall-bleibt-ohne-konsequenzen/

    • Demokrat sagt:

      Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast!
      Mehr ist zu den Ausführungen unserer Staatsmacht nicht zu sagen.