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RLP – Mit einer neuen Strategie wollen Polizei und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz die Verfolgung von Mehrfach- und Intensivtätern (MIT) optimieren.
Die Bekämpfung von MIT-Kriminalität werde künftig in landesweit einheitlicher Form in den Fokus gerückt, um mit qualitativ hochwertigen Standards eine zielgerichtete und nachhaltige Strafverfolgung zu gewährleisten, wie Innenminister Roger Lewentz (SPD) und Justizminister Herbert Mertin (FDP) bei der Vorstellung des Konzepts betonten.
Im Vordergrund steht dabei ein „am Täter orientiertes Vorgehen“, bei dem alle Erkenntnisse zur Person, zum Umfeld und zu den Hintergründen der Straffälligkeit zusammengeführt werden. Soweit ausländische MIT betroffen sind, sollen auch alle möglichen aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen geprüft und ausgeschöpft werden.
„Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass eine relativ kleine Zahl von Straftätern für einen überproportional großen Anteil von Straftaten verantwortlich ist. Für Rheinland-Pfalz zeigt die Kriminalitätsstatistik 2018, dass 0,8 Prozent der Tatverdächtigen mehr als zehn Prozent der aufgeklärten Straftaten begangen haben, 34 davon waren sogar für mehr als 50 Taten verantwortlich“, so Lewentz.
Als Mehrfach- und Intensivtäter werden Personen angesehen, die über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Straftaten begehen und aller kriminalistischen Erfahrungen nach auch weiterhin begehen werden.
Ein wichtiges Element der Strategie sei die zentrale Auswertung der polizeilichen Informationssysteme beim Landeskriminalamt. Dabei würden auch Täter erkannt, die mit ihren Taten in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen oder auch in anderen Ländern oder Staaten auffallen. „Das LKA wird zu jedem erkannten Mehrfach- und Intensivtäter in allen der Polizei zur Verfügung stehenden Dateien recherchieren und aus den Informationen sogenannte Personagramme erstellen“, sagte Lewentz. Dabei werde auch die Identitätsüberprüfung eine wichtige Rolle spielen, um Aliaspersonalien aufzudecken.
Nach der Auswertung der vorhandenen Informationen durch die zuständigen Polizeipräsidien wird dann im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft über die Einstufung als MIT entschieden.
Bei den Staatsanwaltschaften werden die strafrechtlichen Ermittlungen zu einem Mehrfach- und Intensivtäter bei einem Dezernenten bzw. einer Dezernentin konzentriert, um die täterorientierte Vorgehensweise konsequent fortzuführen.
Der Staatsanwaltschaft kommt die Aufgabe zu, sämtliche Verfahren zu dem betreffenden Beschuldigten beizuziehen und in einer Hand als Eilfall zu bearbeiten. So könne überprüft werden, ob die Gesamtschau Anlass für eine Neubewertung prozessualer Maßnahmen und früherer Entscheidungen gebe.
„Diese Vorgehensweise verschafft eine möglichst breite Erkenntnisgrundlage vor allem für Haftbefehlsanträge“, so Minister Mertin. Er sei zuversichtlich, dass sich die Mehrarbeit letztlich auszahle. „Unser Ziel muss es sein, möglichst weitere Straftaten zu verhindern und schnell auf begangenes Unrecht zu reagieren.“
Das Konzept wird mit dem neuen Jahr zunächst in einer sechsmonatigen Pilotphase getestet und parallel ausgewertet werden.

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