Freitag, 19. April 2024

Innenministerin verbietet Rockergruppe „United Tribuns“

14. September 2022 | Kategorie: Allgemein, Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die rockerähnliche Gruppierung „United Tribuns“ mit sofortiger Wirkung verboten. Der Gesamtverein sowie die 13 „Chapter“ als Teilorganisationen seien damit aufgelöst, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit.

Das Vereinsvermögen werde beschlagnahmt und unterliege der Einziehung. Von diesem Verbot sind nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts knapp 100 Mitglieder in Deutschland betroffen. Das Vereinsverbot erfolgt in Abstimmung mit den Innenministerien der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Das Verbot wurde am Mittwoch um 6 Uhr im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht und den Funktionären des Vereins zugestellt. Ebenfalls seit 6 Uhr fanden Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen statt. Kennzeichen der „United Tribuns“ und seiner Teilorganisationen dürfen ab sofort weder verbreitet noch öffentlich oder in einer Versammlung verwendet werden. Dem Verein und seinen Teilorganisationen ist jede Tätigkeit in Deutschland untersagt.

Die Bildung von Ersatzorganisationen oder die Nutzung bestehender Organisationen als Ersatzorganisationen ist ebenfalls verboten. Die Gruppierung „United Tribuns“ war 2004 von einem ehemaligen bosnischen Boxer in Villingen-Schwenningen gegründet worden. Dieser kam infolge des Bosnienkriegs aus Prijedor (Bosnien-Herzegowina) als Flüchtling nach Deutschland und betätigte sich zunächst als Türsteher im Großraum Villingen-Schwenningen.

Zusammen mit weiteren Personen aus dem Türsteher-, Rocker- und Rotlichtmilieu eröffnete er zwei Bordelle. Die „United Tribuns“ stiegen, neben der rockerähnlichen Gruppierung „Black Jackets“, zu einer der mächtigsten und mitgliederstärksten Gruppierungen in Deutschland auf. Die „United Tribuns“ stellen sich laut Innenministerium nach außen als eine „Bruderschaft“ mit Affinität zum Kampfsport und Fitnessmilieu dar.

Tatsächlicher Zweck der „United Tribuns“ sei es jedoch, einen Machtzuwachs innerhalb des Rockermilieus anzustreben und dies regelmäßig auch mit Gewalt, insbesondere gegenüber anderen Rocker- bzw. rockerähnlichen Gruppierungen, durchzusetzen. Mitglieder und Führungspersonen der „United Tribuns“ begehen dem Ministerium zufolge „teils erhebliche Gewaltdelikte“.

Dass die Begehung von Straftaten durch die „United Tribuns“ nicht nur geduldet, sondern auch gefördert und belohnt werde, zeige sich auch daran, dass es verschiedene Aufnäher („Patches“) des Vereins gebe, die an Mitglieder verliehen werden, die Straftaten im Sinne des Vereins verübt haben, so das BMI. Grundsätzlich bestehe bei der Austragung szeneinterner Konflikte der „Rockerszene“ in der Öffentlichkeit aufgrund des „hohen Gewaltpotenzials“ unter dem möglichen Einsatz von (Schuss-)Waffen, die Gefahr, dass unbeteiligte Personen zu Schaden kommen. „Rockerkriminalität ist von großer Brutalität geprägt“, sagte Faeser.

„Auseinandersetzungen im Rockermilieu gefährden immer wieder völlig unbeteiligte Menschen.“ Mitglieder der Gruppierung „United Tribuns“ hätten „schwerste Straftaten“ begangen, darunter Sexualstraftaten, Menschenhandelsdelikte und versuchte Tötungsdelikte. Deshalb habe sie die Gruppierung verboten. „Wir müssen als Rechtsstaat sehr deutlich zeigen, dass wir Gruppierungen, von denen so schwere Straftaten ausgehen, nicht dulden“, so die Ministerin weiter.

„Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert, von dem wir in genau diesen Fällen Gebrauch machen.“ Die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Von dem Verein gehe eine „schwerwiegende Gefährdung“ für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus.

„Wesensprägend“ für den Verein sei insbesondere dessen „strafrechtswidrige Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen und anderen Organisationen“. In der Vergangenheit sei es zu „einer Vielzahl teilweise schwerster Straftaten“ gekommen, hieß es. (dts Nachrichtenagentur) 

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