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Bundesinnenminister Seehofer verbietet „Nordadler“ – Rechtsextremistische Vereinigung mit nationalsozialistischer Ideologie

23. Juni 2020 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Dienstag die rechtsextremistische Vereinigung „Nordadler“ verboten und aufgelöst.

Polizeibeamte durchsuchten in den frühen Morgenstunden zeitgleich Objekte führender Vereinsmitglieder in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen.

Seehofer: „Rechtsextremistische Vereine brauchen heute keinen Stammtisch, keinen Kassenwart und keine Satzung mehr, um ihre Ziele zu verfolgen. Das Verbot von Nordadler richtet sich gegen eine Vereinigung, die überwiegend im Internet und in den sozialen Medien agiert. Vereine und Gruppierungen, die Hass und Hetze verbreiten und die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbeisehnen, werde ich verbieten. Rechtsextremismus und Antisemitismus haben bei uns keinen Platz, weder in der realen noch in der virtuellen Welt.“

Das Verbot gegen die Vereinigung stützt sich auf § 3 Absatz 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes. Nordadler (auch handelnd und auftretend unter den Bezeichnungen „Völkische Revolution“, „Völkische Jugend“, „Völkische Gemeinschaft“ und „Völkische Renaissance“) richte sich sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung, so das Innenministerium. Zudem laufe Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider.

Die Gruppierung Nordadler ist eine rechts-extremistische Vereinigung, die ihre nationalsozialistische und antisemitische Ideologie überwiegend im Internet propagiert. Dazu nutzt sie offene und geschlossene Chatgruppen und Kanäle auf diversen Plattformen, in den sozialen Medien (Telegram, Instagram und Discord) sowie eine eigene Webseite. Der Anführer der Gruppe versuche dort gezielt jüngere Internetnutzer anzuwerben, zu indoktrinieren und damit Verfassungsfeinde zu schaffen, so das Innenministerium weiter.

Charakteristisch für die Gruppierung sei vor allem die Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus. Sie manifestiere sich in der Organisationsstruktur mit Bezügen zur SS, in der Nutzung nationalsozialistischer Symbole und Sprache sowie im Bekenntnis zu Adolf Hitler und anderen maßgeblichen Repräsentanten des Nationalsozialismus.

Der Anführer erklärte öffentlich, dass er sich als Nationalsozialist bezeichne und seine Gruppe die Rückkehr eines NS-Staats mit der weltanschaulichen „Ideologie von damals“ ersehne. Als ersten Schritt plante Nordadler die Umsetzung eines nationalsozialistischen Siedlungsprojekts, bei dem Gleichgesinnte im ländlichen Raum zusammenleben und von dort aus ihre Ideologie verbreiten können.

Kennzeichnend ist zudem ein sehr stark ausgeprägter Antisemitismus und eine kämpferisch-aggressive Grundhaltung, die etwa in Gewaltphantasien zum Ausdruck kommt. So befürwortete der Anführer in einer öffentlichen Telegram-Gruppe den Anschlag auf die Synagoge in Halle.

Das Verbot von Nordadler ist das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister und bereits das dritte in diesem Jahr. Im Januar wurde der Verein „Combat 18“ verboten und im März die Reichsbürger-Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme.“

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