
Screenshot der Webseite von Ansaar.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Mittwoch die Vereinigungen Ansaar International e.V. einschließlich ihrer Teilorganisationen WWR-Help, WorldWide Re-sistance-Help e.V., Aktion Ansar Deutschland e.V., Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V. (SKIB), Frauenrechte ANS.Justice e.V., Änis Ben-Hatira Help e.V./Änis Ben-Hatira Foundation, Ummashop, Helpstore Secondhand UG sowie Better World Appeal e.V. verboten.
Das Verbot wird seit den frühen Morgenstunden in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vollzogen. Dazu finden Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen statt. Bundesweit sind mehr als 1.000 Beamte in 10 Ländern im Einsatz. Bislang wurden etwa 150.000 Euro Bargeld beschlagnahmt.
Seehofer: „Wer den Terror bekämpfen will, muss seine Geldquellen austrocknen. Ansaar International e.V. und seine Teilorganisationen in Deutschland sind seit heute verboten und werden aufgelöst. Sie verbreiten ein salafistisches Weltbild und finanzieren unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe weltweit den Terror. Wer angeblich Spenden für einen guten Zweck sammelt, dann aber Terroristen finanziert, kann sich nicht hinter unserem Vereinsrecht verstecken. Unsere Sicherheitsbehörden sind hochwach-sam und auf keinem Auge blind.“
Die Vereinigung Ansaar International e.V. richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, die verfassungsmäßige Ordnung und verfolg gegen die Strafgesetze gerichtete Zwecke und Tätigkeiten.
Ansaar und ihre Teilorganisationen nutzen ein Geflecht aus Vereinen und Einzelpersonen, um Spenden zu generieren. Diese werden entgegen eigener Angaben nicht nur für humanitäre Zwecke, sondern insbesondere zur Unterstützung terroristischer Organisationen wie Jabhat al-Nusra, Hamas sowie Al-Shabab verwendet. Ansaar betreibt weiterhin aktiv salafistische Missionierung und verbreitet islamistisch-extremistische Inhalte, so das Innenministerium.
Das vereinsrechtliche Verbot ist neben strafrechtlichen Ermittlungen und der Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden ein wesentliches Instrument des Bundes und der Länder, um der Gefahr durch den Terrorismus entschieden entgegenzutreten. (red)

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