Samstag, 27. April 2024

Halbierte Brote: Eichamt sagt ja, aber nur mit Wiegen – Brandl fordert praxisnahe Regelungen

1. August 2023 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik Rheinland-Pfalz, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz und Westpfalz, Top-Artikel

Viele Bäckereien sind verunsichert und wollen kein Risiko eingehen.
Foto: Rolf H. Epple/Pfalz-Express

RLP / Südpfalz – Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz hat sich zu den Medienberichten über den Verkauf von halbierten Broten geäußert.

Die Behörde betont, dass sie weder den Verkauf von auf Kundenwunsch halbierten Broten untersagt noch Bußgelder verhängt hat. Bäckereien dürfen weiterhin halbierte Brote verkaufen, müssen aber die gesetzlichen Vorgaben beachten.

Verbraucherschutz durch Kontrolle von Backwaren

Die Behörde ist für die Kontrolle von verpackten und unverpackten Backwaren zuständig. Dabei geht es um den Schutz der Verbraucher, die den ihrem gezahlten Entgelt entsprechenden Warenwert erhalten sollen. Die Behörde berät die Bäckerbetriebe über die bestehende Gesetzeslage und fordert sie zur Einhaltung auf.

Unterschied zwischen halbierten und vorverpackten Broten – Bäcker müssen Waagen anschaffen

Es gibt einen Unterschied, ob ein Brot auf Wunsch des Kunden an der Ladentheke halbiert wird oder im Vorhinein in Teilstücken abgepackt wird. Im ersten Fall muss das Brot gewogen werden, was die Anschaffung einer teuren Waage voraussetzt.

Im zweiten Fall muss es gekennzeichnet werden. Das heißt, auf der Verpackung muss das Gewicht des Brots angegeben werden. Das gilt sowohl für vorverpackte Bäckerbrote als auch für vorverpackte Supermarktbrote.

Keine Bußgelder, aber ein Fall von Preiserhöhung

Die Behörde habe bisher nur in einem Fall einen Probekauf durchgeführt, bei dem ein vorverpacktes halbiertes Brot ohne Gewichtskennzeichnung verkauft wurde, hieß es am Montag vom Landesamt für Mess- und Eichwesen. Das Unternehmen sei um Informationen gebeten worden, aber es sei keine Geldbuße festgesetzt worden.

Die Behörde hat zudem nach eigenen Angaben festgestellt, dass einige Bäckerbetriebe halbierte vorverpackte Brote zu einem höheren Preis als die unverpackten Brote verkaufen. Zum Beispiel wurde ein 2-Kilogramm-Brot (Preis 7,65 Euro) geteilt. Ein Viertel des Brotes wurde dann für 2,40 Euro verkauft, so dass sich für das gesamte Brot nunmehr ein Verkaufspreis von 9,60 Euro ergab. Ohne die gesetzlich geforderte Information an dem Brot blieben die Verbraucher über diese Preiserhöhung im Unklaren. Somit diene die Kennzeichnungsforderung durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen dem Verbraucherschutz, hieß es weiter. 

Brandl setzt sich für praxisnahe Regelungen ein

Der Abgeordnete Martin Brandl (Rülzheim), Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, hat sich zu dem Thema geäußert. Er hatte in einem Facebook-Post auf die Problematik des Verkaufs von halbierten Broten hingewiesen und sich dabei auf die Berichterstattung der Rheinpfalz gestützt, „die zu den seriösen Berichterstattern in unserer Medienwelt zählt“, so Brandl. Er hatte auch die Reaktion einer großen pfälzischen Bäckereikette erwähnt, die das Thema ebenfalls aufgegriffen hatte.

Brandl begrüßt, dass das Eichamt nun „zurückrudert und relativiert“. Er bleibt aber bei seiner Kritik: “Amtliche Kontrolle und Sanktionen müssen praxisnah bleiben. Viele bedauern das große Bäckereiensterben, das aufgrund vieler Gründe weiter fortschreitet. Einer dieser Gründe sind Vorschriften und bürokratische Auflagen wie diese, da sie praxisfern hohe Kosten ohne wirklichen Mehrwert verursachen. Hier braucht es mehr Augenmaß in den Behörden.”

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