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Kreis Germersheim – Genesenen-Nachweise werden bis auf Weiteres nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt und zugesandt. Das teilte die Kreisverwaltung mit.
Positiv Getestete können den digitalen Genesenen-Nachweis am Ende der Absonderung (Quarantäne) durch Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses bei zahlreichen Apotheken im Landkreis erhalten. Eine Liste aller Apotheken, die diesen Service anbieten und den Genesenen-Nachweis ausstellen, ist über die Homepage der Kreisverwaltung, unter www.kreis-germersheim.de/genesen-nachweis, einsehbar.
Voraussetzung für den Nachweis ist, dass ein positiver PCR-Test vorliegt. Ein positiver PoC-Schnelltest reicht für die Ausstellung des Genesenen-Nachweises nicht aus.
Personen, die einen Genesenen-Nachweis benötigen oder haben möchten, müssen sich während der Infektion selbständig um eine PCR-Testung kümmern. Dazu kann beispielsweise eine PCR-Teststation aufgesucht werden oder die Menschen lassen sich über ihren Hausarzt testen.
Eine weitere Änderung gibt es bei der Ausstellung von Absonderungsbescheinigungen:
Ab sofort konzentriert sich das Gesundheitsamt nur noch auf Einrichtungen in kritischen Strukturen. Wegen des Wegfalls der Unterstützung durch die Bundeswehr und nochmalig zusätzlichen Aufgaben im Gesundheitsamt können Einzelpersonen nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert werden, hieß es. Das Gesundheitsamt erstellt also nur noch auf Antrag und nur für enge Kontaktpersonen Absonderungsbescheinigungen. Für den Antrag können die engen Kontaktpersonen dazu das Kontaktformular www.kreis-germersheim.de/kontaktformular ausfüllen.
Für mit dem Coronavirus infizierte Personen und deren Hausstandsangehörige ist sowohl ein PoC-Test als auch ein PCR-Test als Bestätigung einer Absonderung und somit auch z.B. als Vorlage beim Arbeitgeber ausreichend. Sie erhalten und brauchen keine Absonderungsbescheinigung vom Gesundheitsamt.
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