
Bild von Markus Distelrath auf Pixabay
SÜW/Landau – Das gemeinsame Gesundheitsamt des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau informierte darüber, dass die Absonderung von Corona-Positiven mindestens 14 Tage dauert.
Keine Rolle bei der Dauer der Absonderung spielt der Impfstatus: Wer das Coronavirus hat, bleibt mindestens 14 Tage zuhause. Mit Absonderung wird die häusliche Quarantäne von Infizierten bezeichnet.
Vor Beendigung der Absonderung muss die infizierte Person mindestens 48 Stunden frei von typischen Symptomen wie Husten, Fieber und Schnupfen sein. Ist sie am Tag 13 und 14 der Absonderung noch nicht wieder ganz fit, verlängert sich die Absonderung.
Außerdem muss zur Beendigung der Absonderung ein negativer Test vorliegen. Diesen Test macht man erst, wenn keine Symptome (mehr) da sind. Wer also nach zwei Wochen in häuslicher Quarantäne noch Krankheitszeichen hat, bleibt weiter zuhause. Die Testung verschiebt sich so lange nach hinten, bis die Symptome abgeklungen sind.
Für den negativen Test, mit dem man die Absonderung beenden kann, gibt es zwei Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Die infizierte Person lässt einen PCR-Test machen. Dieser PCR-Test kann, Symptomfreiheit vorausgesetzt, frühestens am elften Tag der Absonderung durchgeführt werden. Man kann den PCR-Test am elften Tag der Quarantäne also schon machen lassen, wenn man keine Symptome mehr hat. Trotzdem bleibt man auf jeden Fall, auch bei negativem Testergebnis, weiter in Absonderung, bis die 14 Tage vorbei sind.
Möglichkeit 2: Man macht am letzten Tag der Absonderung einen Schnelltest in einer offiziellen Testeinrichtung. Selbsttests zuhause sind für den Nachweis eines negativen Testergebnisses zur Entlassung aus der Quarantäne nicht ausreichend.
Im Falle eines schweren Krankheitsverlaufs mit Sauerstoffzufuhr muss zur Entlassung zwingend die Möglichkeit 1, der PCR-Test, gewählt werden.
Nur wenn die Testung mit PCR- oder Schnelltest ein negatives Ergebnis aufweist, endet die häusliche Quarantäne für Infizierte nach Ablauf der 14 Tage. Diese zwei Wochen können nicht verkürzt werden, unabhängig davon, wann ein negatives Testergebnis vorliegt.
Wer weiterhin positiv auf Corona getestet wurde, für den oder die verlängert sich die Absonderungspflicht um weitere sieben Tage. Die Verlängerung beginnt mit dem Tag nach der Testung, frühestens jedoch mit dem 15. Tag der Absonderung. Bei der Zählung der Tage ist der Tag des ersten positiven Abstrichs (in Form eines positiven professionellen Schnelltests oder eines positiven PCR-Tests) Tag 0, der Folgetag Tag 1 und so weiter.
Absonderung endet automatisch
Zu beachten ist außerdem, dass keine explizite Quarantäneentlassung durch das Gesundheitsamt erfolgt. Die Absonderung endet automatisch, sofern die genannten Kriterien erfüllt sind. Das negative Testergebnis ist dem Gesundheitsamt bis zu zwei Wochen nach Quarantäneende auf Verlangen vorzulegen.
Diese Informationen erhalten Infizierte aktuell auch per E-Mail. Das Gesundheitsamt ist weiterhin überlastet und bittet Infizierte daher darum, nach Möglichkeit die Informationen aus den zugesandten Schreiben zu entnehmen.
Freitesten bei Infizierten nicht möglich
Freitesten aus der Absonderung geht bei Infizierten nicht. Enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen in Quarantäne und können sich unter gewissen Voraussetzungen „freitesten“ Weiteres dazu zum Beispiel hier: https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/absonderung-und-quarantaeneregelungen/ unter dem Punkt „Wie lange muss ich mich als enge Kontaktperson in Absonderung begeben?“.
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