Gesundheitsamt zum „Fall Hagenbach“: Mitwirkung der betroffenen Personen wäre hilfreich gewesen

12. Mai 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim

Foto: Pfalz-Express

Hagenbach – Fast jede Sache hat zwei Seiten. Zum Fall der Hagenbacher Familie, bei dem ein Familienvater wegen eines Meldefehler kurzzeitig in Quarantäne musste, obwohl er Corona-negativ war, hat sich auch das Gesundheitsamt des Kreises geäußert.

„Die Testeinrichtung in Hagenbach übermittelt ihre Daten digital. Leider kam es bei der Eingabe der Daten dort am Wochenende zu einer Namensverwechslung. Die Mitarbeiter der Kontaktnachverfolgung können bei einer positiven Meldung gar nicht anders, als im ersten Schritt nach Vorgaben des RKI zu handeln.“ Das bedeutet: Eine weitere Testung und eine Absonderung einfordern.

„Menschliche Fehler passieren“, hieß es weiter. „Bei einer Verwechslung muss diese zunächst – zum Schutz aller – möglichst hieb- und stichfest geklärt und aufgelöst werden. Das ist für eine möglicherweise betroffene Person ärgerlich und Aufwand und wir bitten darum, solche menschlichen Fehler zu entschuldigen. Wenn eine Unstimmigkeit am Sonntag deutlich wird und am Montag aufgeklärt werden kann, bedeutet das z.B. ein Tag „unnötig“ Quarantäne.“

Zielführend bei Unklarheiten sei jedoch auch eine „offene, respektvoll und sachliche“ Kommunikation und das Mitwirken der betroffenen Person, z.B. durch Zusenden erklärender Dokumente oder Bescheinigungen.

Weiter im Wortlaut: „Es kommt vor, dass die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes verbale Entgleisungen aushalten müssen. Das ist bei einer positiven Testung in weiten Teilen verständlich, befinden sich die betroffenen Personen ja in einer neuen, unbekannten Situation. In der Regel funktionieren die Absprachen gut. Liegt dem Gesundheitsamt eine positive Testung vor, ist eine sachliche Kommunikation und ein respektvoller Umgang nicht möglich, werden zudem Gespräche mit den Amtsärzten und vorgeschriebene Regelungen wie eine – zumindest vorübergehende Quarantäne bis zur Auflösung von Unsicherheitsfaktoren – abgelehnt, muss das Gesundheitsamt davon ausgehen, dass eine Gefahr für Mitmenschen besteht und eine Infektion möglicherweise weitergetragen wird.

Der nächste Schritt zum Schutz der Menschen ist dann, die Polizei zu involvieren. Diese entscheidet selbstständig, mit wie vielen Personen sie eine Streife bei der betroffenen Person vorbeischickt. Ein solches Vorgehen ist in der Regel nicht notwendig. Leider kann es sein, dass erst mit Erscheinen der Polizeibeamten und dem folgenden Gespräch notwendige Unterlagen dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden.

Aufgabe des Gesundheitsamtes ist das Erkennungen von Infektionen und ein Verhindern einer weiteren Ausbreitung zum Schutz von uns allen. Grundsätzlich ist positiv zu werten, dass Testcenter positive Fälle möglichst schnell an das Gesundheitsamt melden, damit mit möglichst wenig Zeitverzug die Kontaktnachverfolgung beginnen kann.“

 

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