Freitag, 19. April 2024

Gesundheitsamt Kreis Bad Dürkheim/Neustadt stellt Kontaktverfolgung ein

12. November 2021 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Foto: dts Nachrichtenagentur

DÜW/Neustadt – Wegen hoher Fallzahlen können Kontaktpersonen nicht mehr vom Amt informiert werden. Positiv getestete Personen werden aber weiterhin persönlich kontaktiert. Das teilte die Kreisverwaltung mit.

Sowohl der Inzidenzwert des Landkreises Bad Dürkheim als auch der Wert der Stadt Neustadt liegen in einem Bereich, in dem das Gesundheitsamt Neustadt die Kontaktverfolgung nicht mehr gewährleisten kann. Den vielen positiven Fällen folgen auch umso mehr Kontaktpersonen und zwar so viele, dass diese anders als zuvor nicht mehr vom Gesundheitsamt informiert werden können.

Daher gilt auf Grundlage der seit Februar geltenden Absonderungsverordnung: Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss seine engen Kontaktpersonen unverzüglich selbst darüber informieren, damit diese sich ihrerseits absondern und sich testen lassen.

Als enge Kontaktpersonen gelten Personen, wenn beim Atmen, Sprechen oder Singen mit der infizierten Person der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wurde oder bei gemeinsamen Aufenthalten in einem geschlossenen Raum über 10 Minuten bei mangelnder Frischluftzufuhr. Dies gilt für alle Personen, die in den letzten beiden Tagen oder seit der Feststellung des positiven Testes einen solchen Kontakt zur positiv getesteten Person hatten.

Das Gesundheitsamt wird nun an alle Corona-Infizierten Informationsschreiben zusenden, die diese an ihre engen Kontaktpersonen weitergeben sollen.

Enge Kontaktpersonen müssen sich unverzüglich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Frühestens am fünften Tag kann durch einen negativen PCR-Test die Quarantäne oder frühestens am siebten Tag durch einen negativen PoC-Antigentest, der in einer Teststation vorgenommen wurde, frühzeitig beendet werden.

Wenn enge Kontaktpersonen vollständig geimpft oder genesen sind und solange sie keine Symptome haben, ist keine Quarantäne vorgeschrieben. Wenn Symptome vorliegen, müssen sich auch diese mittels PCR testen lassen und sich absondern.

Wer mit einem oder einer mit dem Coronavirus Infizierten in engem Kontakt war, sollte in der folgenden 14-tägigen Inkubationszeit des Virus ganz besonders auf Krankheitssymptome achten. Insbesondere wer Fieber, Erkältungssymptome, einen Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns oder Durchfall entwickelt oder bereits solche Symptome hat und diese sich verschlimmern, sollte umgehend den Hausarzt kontaktieren und auch mitteilen, dass er oder sie aktuell als enge Kontaktperson zu einer mit Corona infizierten Person gilt.

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