Germersheim – Die Germersheimer SPD mit ihrem Bürgermeisterkandidaten Gerald Seibel und der parteilose Bürgermeisterkandidat Armin Lutzke wollen unabhängig voneinander die Stellungnahme der Kreisverwaltung zur Stadtanzeiger-Anzeige des 2. Beigeordneten Gert Müller rechtlich prüfen lassen.
Müller (FWG) hatte im Stadtanzeiger mit einer Anzeige für die Wiederwahl des amtierenden Bürgermeisters Marcus Schaile geworben. Allerdings als Privatmann, wie Müller betonte. Daraufhin hatten sich die SPD und Lutzke an den Landeswahlleiter gewandt, weil sie mit Müllers Anzeige die Neutralitätspflicht seines Amts verletzt sahen.
Gert Müller ist zudem in seiner Funktion als 2. Beigeordneter stellvertretender Wahlleiter, was in den Gremien aber niemand wusste. Auch Müller war sich dessen nicht bewusst.
Da laut Landeswahleiter die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung zuständig ist, landete der Vorgang zur Prüfung bei der Leitenden Staatlichen Beamtin in Germersheim, der Juristin Tanja Koch.
In ihrer Stellungnahme an Elke Bolz, Vorsitzende des SPD-Ortsvereins, und Wahlleiter Norbert König (Erster Beigeordneter) schreibt Koch, dass Gert Müller als Privatperson gehandelt und als solche das Recht auf freie Meinungsäußerung habe.
„Die Anzeige im Germersheimer Stadtanzeiger enthält keinerlei Hinweise auf seine Ämter als Beigeordneter bzw. stellvertretender Wahlleiter und ist lediglich mit einem Bild bzw. dem Vornamen und Namen versehen“, heißt es in Kochs Schreiben. Aus der Gestaltung der Anzeige könne kein Bezug zu einem öffentlichen Amt oder einer amtlichen Vereinbarung hergestellt werden. Die Anzeige lasse „hinreichend erkennen, dass sie nicht von der Stadtverwaltung stammt.“ Zudem sei die Anzeige nachweislich nicht aus kommunalen Mitteln finanziert worden.
Auch sei auf eine klare Trennung zwischen dem von der „Gemeindeverwaltung zu verantwortenden Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen und Nachrichten) und den übrigen Teilen (Anzeigen)“ geachtet worden. Eine unzulässige Wahlbeeinflussung oder ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht als Amtsträger sei daher nicht erkennbar. Es seien keine Verstöße gegen Rechtsvorschriften festzustellen, die im Wahlprüfungsverfahren dazu führen können, die Wahl für ungültig zu erklären.
Auf Anfrage des Pfalz-Express an Landrat Dr. Fritz Brechtel, ob eine komplett unabhängige Stellungnahme innerhalb der Kreisverwaltung überhaupt möglich sei, bejahte Brechtel entschieden.
Die Leitende Staatliche Beamtin und ihre Mitarbeiter seien verpflichtet und es auch gewohnt, völlig unabhängig zu agieren und den gültigen Rechtsrahmen anzulegen.
Brechtel selbst hatte sich in diesem Fall bewusst ausgeschaltet. Normalerweise ist es üblich, dass Vorgänge dieser Art dem Chef der Kreisverwaltung nach Abschluss zur Ansicht vorgelegt werden.
Entscheidung kann angefochten werden
Die Entscheidung der Kommunalaufsicht ist allerdings nicht in Stein gemeißelt – jeder Bürger kann sie anfechten. Die Germersheimer SPD kommt nach einer ersten Sichtung zu dem Schluss, „dass unseres Erachtens die Neutralitäts- und Zurückhaltungspflicht eines Wahlleiters während eines Wahlverfahrens rechtlich höher zu bewerten ist als das Recht auf freie Meinungsäußerung; zumindest während der Dauer des Wahlverfahrens.“
Bürgermeisterkandidat Armin Lutzke ist der Meinung, in diesem Kontext gebe es „keine Privatperson Gert Müller“, solange dieser das Amt des stellvertretender Wahlleiters inne habe. Er will die Entscheidung der Kommunalaufsicht ebenfalls prüfen lassen und gegebenenfalls einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Neustadt stellen. (cli/red)
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