Gebhart: Rettungsschirm für Pflege wird verlängert

3. März 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Politik regional

Symbolbild von Sabine van Erp auf Pixabay

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeminister für Gesundheit Dr. Thomas Gebhart, (CDU) informierte darüber, dass der Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen bis zum 30. Juni des Jahres verlängert wird.

Dies sei Gegenstand eines Gesetzes, dass am Donnerstag im Bundestag beschlossen wird. In den vergangenen Tagen habe es dazu mehrere Nachfragen auch von Einrichtungen aus der Südpfalz gegeben.

Durch die Verlängerung gilt die bisherige Rechtslage fort. Konkret bedeutet das: Wie schon bisher haben stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen gegenüber der Pflegeversicherung einen Anspruch auf Kostenerstattung von pandemiebedingten außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen, die nicht anderweitig finanziert werden. Zu den außerordentlichen Aufwendungen gehören insbesondere solche, die infolge von infektionshygienischen Schutzvorkehrungen der Pflegekräfte entstehen (Einmalmaterial, Desinfektionsmittel) oder zusätzliche Personalaufwendungen der Einrichtungen für Ersatzpersonal oder Mehrarbeitsstunden.

Zu den pandemiebedingten Mindereinnahmen zählen Kosten, die entstehen, wenn z.B. Tagespflege- oder Kurzzeitpflegegäste ihre geplanten Aufenthalte in Einrichtungen dauerhaft absagen oder Kunden ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste ihre Leistungsinanspruchnahme zum Zwecke der sozialen Distanzierung reduzieren. Gebhart: „Dies ist ein wichtiges Signal: Nicht nur für die Einrichtungen, sondern auch für die Pflegekräfte und die Pflegebedürftigen selbst“.

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