
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Der im September an den Folgen eines Brands in seiner Gefängniszelle gestorbene Syrer Amad A. hätte trotz der Verwechslung mit einem malischen Asylbewerber schon Wochen vor dem Brand aus dem Gefängnis kommen können.
Einer der beiden irrtümlich gegen ihn verwandten Haftbefehle wäre gegen eine Zahlung von 285 Euro außer Vollzug zu setzen gewesen, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf eigene Informationen.
Auf Anfrage teilte das nordrhein-westfälische Innenministerium mit, es sei „Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen“, ob Amad A. von der Polizei darüber informiert worden sei. In einem internen Polizeivermerk steht, Amad A. habe erklärt, er könne das Geld nicht „beibringen“, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter. Unklar ist allerdings, ob ihm erklärt wurde, dass er für seine Freilassung nur 285 Euro bezahlen musste und nicht die ebenfalls auf dem Haftbefehl vermerkten Verfahrenskosten und Gebühren über 1.438 Euro.
Amad A. wurde im Juli nur zu einer Polizeiwache mitgenommen, weil Polizisten glaubten, er sehe einem gesuchten Vergewaltiger ähnlich. Auf der Polizeiwache geschah dann die Verwechslung mit dem straffällig gewordenen Malier Amedy G., die zur Inhaftierung A.s führte. Die Geschichte über die Vergewaltigung erwies sich kurz darauf als Erfindung.
Ein von der Familie A. beauftragter Anwalt hat dem nordrhein-westfälischen Justizministerium inzwischen mitgeteilt, dass die Familie eine Opferentschädigung erwarte. Zudem will die Familie ein Verfahren gegen für den Tod ihres Sohnes Verantwortliche. „Wenn es so weit ist, werden wir sicher einen Zivilprozess anstrengen“, sagte ein Rechtsanwalt dem „Spiegel“. (dts Nachrichtenagentur)
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