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Beamte gelten als „unkündbar“ und können ausschließlich bei grobem Fehlverhalten aus dem Staatsdienst entlassen oder versetzt werden. Doch vor der Fragilität ihres biologischen Zustands sind auch sie nicht geschützt.
Tatsächlich liegt das Risiko einer Berufsunfähigkeit bis zur Rente nach Angaben von Statista bei 20-jährigen Frauen bei 38 Prozent und bei 20-jährigen Männern bei 43 Prozent.
Das Ruhegeld, das Beamte bei einer Berufsunfähigkeit erhalten können, bietet in vielen Fällen keinen Schutz. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gewährleistet, im Unglücksfall abgesichert zu sein. Die Art der Versicherung für Beamte hat einen Einfluss auf den Grad an Sicherheit.
Warum sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt
Der Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte erschließt sich bei einer Betrachtung der Regularien im Detail, die Beamte bei einer Berufsunfähigkeit nach § 44 BBG standardmäßig schützen. Zunächst haben Beamte erst nach fünf Dienstjahren Anspruch auf das Ruhegeld. Des Weiteren sind die Bezüge von Ruhegeld nach wenigen Dienstjahren sehr niedrig.
Diese steigen mit den Dienstjahren, wobei die Spanne von 35 Prozent bei Berufseinsteigern bis 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren im Vergleich zu den Bezügen vor der Erkrankung reicht. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass Beamte vor Ablauf der geforderten fünf Dienstjahre geschützt sind und einen erheblichen Zuschlag zum Ruhegeld erhalten, was den Lebensstandard bei einer Dienstunfähigkeit auf ein erquickliches Niveau hievt.
Wann gelten Beamte als berufsunfähig?
Eine Berufsunfähigkeit bei Beamten wird formal als Dienstunfähigkeit bezeichnet. Sie tritt ein, wenn Beamte – zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall – in den letzten sechs Monaten mehr als drei Monate nicht gearbeitet haben und keine Aussicht besteht, ihre Tätigkeit in den nächsten sechs Monaten wieder aufnehmen zu können. Anders als bei Arbeitnehmern trifft die Entscheidung nicht der Amtsarzt, sondern der Dienstherr.
Zusatzklauseln bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte hat viele Gesichter. Deshalb sollten sich Beamte vor dem Abschluss über die verschiedenen Passus im Klaren sein, die einen erweiterten Versicherungsschutz darstellen.
Dienstunfähigkeitsklausel
Die Versicherung zahlt auch, wenn der Dienstherr zwar eine Dienstunfähigkeit, nicht aber eine Berufsunfähigkeit festgestellt hat.
Echte Klausel
Beim Zusatz „echt“ garantiert die Versicherung, eine vom Dienstherren festgestellte Berufsunfähigkeit nicht zu überprüfen
Vollständiger Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz greift auch dann, wenn im Staatsdienst stehende Personen den Beamtenstatus noch nicht erreicht haben. Dies ist bei Beamten auf Probe, Beamtenanwärtern sowie Beamten der Fall, die noch nicht die ersten Dienstjahre absolviert haben.
Vollzugsdienstunfähigkeit
Die Versicherung zahlt, wenn Polizisten und Vollzugsbeamte, die während ihrer Tätigkeit besonderen Gefahren ausgesetzt sind, Verletzungen erleiden, die zu einer Vollzugsunfähigkeit, nicht aber zu einer Berufsunfähigkeit geführt haben. In diesem Fall könnte der Dienstherr auf eine alternative Berufsausübung, etwa in der Verwaltung, bestehen und die Auszahlung des Ruhegeldes verweigern.
Gruppen mit besonderem Versicherungsbedarf
Grundsätzlich gibt es bei der Bedarfsermittlung für den Versicherungsschutz für Beamte eine Kausalität, die vom Alter der Beamten abhängig ist. Auf diese Weise ist der Bedarf desto größer, je jünger der Beamte ist. Dies liegt einerseits daran, dass das Risiko, im Laufe des Berufslebens von einer Berufsunfähigkeit betroffen zu sein, bei jungen Berufstätigen besonders hoch ist, während andererseits die Ruhegeldbezüge erst mit der Ableistung der Dienstjahre steigen.
In Fällen, in denen Beamte auf Probe beschäftigt sind oder die ersten fünf Dienstjahre noch nicht absolviert haben, ist der Bedarf für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders hoch, weil diese Gruppen im Falle einer Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Ruhegeld haben.
Abschließende Hinweise
Junge Beamte profitieren von einem Versicherungsschutz in besonderem Maße. Aufgrund der Bedeutung für diesen Schritt, der selbstverständlich nicht billig ist, empfehlen wir eine individuelle Beratung, in der Kosten und Nutzen in Abhängigkeit vom Einzelfall genauer abgewogen werden können. Haben sich im Staatsdienst tätige Personen für einen Versicherungsschutz entschieden, hilft ein Anbietervergleich, um das beste Angebot zu finden, das den persönlichen Ansprüchen am ehesten entgegenkommt.
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