Berlin – Die Bundesregierung will Beamte und Soldaten, die im Dienst Opfer von Gewalttaten werden, besser absichern.
Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass der Dienstherr künftig zur Zahlung des Schmerzensgelds verpflichtet werden kann, berichtet der „Spiegel“.
Bislang haben Beamte und Soldaten zwar Anspruch auf Rechtsschutz durch ihren Arbeitgeber, wenn sie einen Angreifer verklagen. Allerdings erhalten sie das ihnen zugesprochene Schmerzensgeld oft nicht, wenn ihr Schädiger zahlungsunfähig ist.
In diesen Fällen soll in Zukunft ihr Dienstherr einspringen. Als „besonders gefährdet“ nennt das Papier Polizeibeamte im Außeneinsatz.
Auf Bundesebene rechnet das Innenministerium mit 45 Betroffenen im Jahr. Das Gesetz soll in der ersten Juniwoche vom Parlament beraten werden. (dts Nachrichtenagentur)

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