Berlin – Noch in diesem Sommer will die Bundesregierung mit einer Gesetzesnovelle gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen.
„Ärzte und in sonstigen Heilberufen Tätige werden sich in Zukunft strafbar machen, wenn sie andere bestechen oder sich selbst bestechen lassen“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der „Rheinischen Post“. Er reagiere damit auf eine Schutzlücke, deren Schließung der Bundesgerichtshof angemahnt hatte.
Nach Schätzungen entstehe durch Korruption im Gesundheitswesen jährlich ein Schaden von etwa zehn Milliarden Euro.
„Wer Sonderzahlungen bekommt, dafür dass er – unabhängig von der Indikation – immer nur ein bestimmtes Medikament verschreibt, oder wer Kopfprämien kassiert, weil er Patienten immer nur in ein bestimmtes Krankenhaus überweist, macht sich in Zukunft strafbar“, sagte der Minister.
Es drohten dann Geldstrafen oder in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. (dts Nachrichtenagentur)

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