Der Betriebsrat – ein Privileg der Arbeitnehmer

14. Oktober 2014 | Kategorie: Allgemein, Ausbildung & Beruf, Recht, Vermischtes

Der Betriebsrat unterstützt Arbeitnehmer in zahlreichen Belangen.
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Beim Betriebsrat handelt es sich um eine durch Arbeitnehmer vertretene Institution innerhalb von Unternehmen, Betrieben und Konzernen.

Der Betriebsrat soll innerhalb eines Unternehmens für die Rechte der Arbeitnehmer eintreten und wirkt damit praktisch als Gegenpol zur Geschäftsführung und den rein operativen Interessen. In Deutschland besitzt der Betriebsrat eine Vielzahl von Rechten, Pflichten und Aufgaben.

Die Gründung und Wahl des Betriebsrates

In Deutschland existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Gründung eines Betriebsrates, jedoch können ohne diesen Mitbestimmungsrechte nicht wahrgenommen werden, die wiederum im gültigen Betriebsverfassungsgesetz verankert sind.

Der Betriebsrat kann nur dann gegründet werden, wenn mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte im Unternehmen angestellt werden. Die Größe des Betriebsrates, also die Anzahl seiner Mitglieder, korreliert immer mit der Größe des Unternehmens. Besitzt die Firma weniger als 21 Mitarbeiter, wird der Betriebsrat durch insgesamt einen Angestellten vertreten, bei Firmen mit mehr als 21 Mitarbeitern wird dieser durch mehrere Arbeitnehmer vertreten.

Der gewählte Betriebsrat ist insgesamt immer für vier Jahre „im Amt“, die Wahlen finden immer im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Mai statt. Je nach Größe des Unternehmens muss mit einer Dauer von sechs bis acht Wochen gerechnet werden, bis der Betriebsrat schließlich vollständig bestimmt wurde. An der Abstimmung dürfen nur Angestellte teilnehmen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben – auch für Auszubildende gilt diese Regelung.

Leiharbeiter können an der Abstimmung teilhaben, wenn sie mindestens seit drei Monaten im Unternehmen eingesetzt werden. Leitende Angestellte haben weder das passive noch aktive Wahlrecht, da für diese Gruppe mit dem Sprecherausschuss eine separate Institution existiert.

Rechte, Pflichten und Aufgaben von einem Betriebsrat

Zu den Pflichten eines Betriebsrates zählt die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, die stets zum Wohl der Arbeitnehmer und des Unternehmens selber erfolgt. Außerdem müssen die Mitglieder an allen Betriebsratssitzungen teilnehmen, ebenso wie an monatlichen Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Es gilt die Wahrung des Betriebsfriedens und das Verbot zu einer parteipolitischen Betätigung im Unternehmen.

Die Rechte vom Betriebsrat werden tendenziell immer mit insgesamt sechs Punkten beschrieben. So hat dieser das Recht auf Mitbestimmung, auf die Zustimmungsverweigerung, auf Widerspruch, Beratung, Anhörung und auf Informationen. Mitglieder haben außerdem das Recht auf einen besonderen Kündigungsschutz und eine zusätzliche Vergütung bei erfolgten Überstunden.

Um diese Rechte durchzusetzen (und dabei die Pflichten zu wahren) steht dem Betriebsrat mit seinen Mitgliedern eine Auswahl von Instrumenten zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem das Einigungsstellenverfahren, Arbeitsgerichtsverfahren, Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Eng verbunden mit diesen Instrumenten sind auch die operativen Aufgaben von dem Betriebsrat. Er muss überwachen, dass gesetzliche Vorschriften und Verordnungen am Arbeitsplatz eingehalten werden. Auch die Förderung und Eingliederung bei ausländischen Mitarbeitern wird ihm zu teil, ebenso wie die allgemeine Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber – sowohl in Einzelfällen als auch für das Kollektiv.

Kollegen diskutieren und suchen nach Lösungen.
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