
Foto: Pfalz-Express
In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf einen sauberen Arbeitsplatz. Ein aufgeräumtes Büro soll eine positive Unternehmenskultur vermitteln und zur Motivation von Mitarbeitern beitragen.
Auch im Hinblick auf repräsentative Zwecke sind die meisten Unternehmen daran interessiert, dass die Arbeitsumgebung einen gepflegten Eindruck macht.
Reinigung der Arbeitsstätte zählt zum betrieblichen Gesundheitsschutz
Rechtlich betrachtet zählt die Reinigung von Büros und anderen Arbeitsstätten zu den Aufgaben des Unternehmens. In diesem Zusammenhang sind Arbeitgeber sogar verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, um die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen.
Zum betrieblichen Gesundheitsschutz zählt daher auch die Reinigung der Arbeitsstätte. Ein ordentlich aufgeräumtes, sauberes Büro gilt als Visitenkarte für das Unternehmen, vor allem, wenn Kunden und Besucher sich regelmäßig in den Geschäftsräumen aufhalten.
Von besonderer Bedeutung ist die Sauberkeit im Büro jedoch für die Mitarbeiter, da mangelnde Hygiene am Arbeitsplatz zu gesundheitlichen Folgen führen kann. Es ist davon auszugehen, dass sich in vollen Abfalleimern Bakterien und Viren vermehren und dadurch die Gesundheit von Angestellten gefährdet sein kann.
In der Büroküche ist vor allem in Kühlschränken und Spülbecken mit Keimen zu rechnen. Dennoch sind Angestellte nicht automatisch verpflichtet, Putzarbeiten zu übernehmen. Für eine regelmäßige Büroreinigung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Meist werden für regelmäßig anfallende Reinigungsaufgaben im Unternehmen werden Reinigungsunternehmen beauftragt, die wie die Gebäudereinigung Mainz alle gängigen Reinigungsarten durchführen.
Die zu erbringenden Reinigungsdienstleistungen werden dabei vom Unternehmen entsprechend dem eigenen Bedarf vereinbart. Oft wird jedoch versucht, die Kosten für die Betriebsreinigung zu senken, indem Arbeitnehmer aufgefordert werden, selbst für Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz zu sorgen.
Wer ist für die Arbeitsplatzreinigung verantwortlich?
Zwar können die Mitarbeiter zur Reinigung von Arbeitsstätten durchaus herangezogen werden, allerdings müssen die Angestellten dabei nicht jede Putzaufgabe übernehmen. Beim Saubermachen im Büro müssen rechtlichen Angaben zufolge auch die Stellung sowie die Gruppierung von Mitarbeitern berücksichtigt werden.
Für die Ordnung auf dem eigenen Schreibtisch ist allerdings jeder Angestellte selbst verantwortlich. Dabei sollte auf die Einhaltung einer gewissen Grundordnung Wert gelegt werden. Der Arbeitsfluss darf durch herumliegende Akten und Schriftstücke nicht beeinträchtigt werden. Auch wenn die Hauptverantwortung für die Arbeitsplatzreinigung vom Unternehmen getragen wird, können Mitarbeiter selbst viel zu einem gesunden Arbeitsumfeld beitragen.
Im Arbeitsbereich sollte möglichst nicht gegessen oder getrunken werden. Es wird empfohlen, Pausenräume nicht mit verschmutzter Arbeitsbekleidung zu betreten. In der Grippesaison im Winter kann häufiges Händewaschen vor Ansteckung schützen.
Bei einer Erkältung ist es sinnvoll, Papiertaschentücher zu benutzen und diese nach Gebrauch umgehend zu entsorgen. Gleichzeitig müssen Arbeitsgeräte wie Telefone, Tastaturen und Computer-Mäuse besonders sorgfältig gereinigt werden, da sich Keime dort bevorzugt ansiedeln. Um sich vor Krankheiten zu schützen, genügt bereits die Reinigung mit einem Desinfektionsmittel.
Da sich Erreger meist auch auf den Oberflächen von Regalen und Schränken aufhalten, sind diese Bereiche regelmäßig zu desinfizieren. Bei der Reinigung am Arbeitsplatz sollte auch das Schrankinnere nicht vergessen werden, da sich in den Schränken oft Keime und Bakterien ansiedeln.
Ein weiterer beliebter Aufenthaltsort für Keime und Krankheitserreger ist die Sitzfläche von Bürostühlen. Da Wärme die Ausbreitung von Erregern begünstigt, sollten die Sitzflächen von Schreibtischstühlen besonders sorgfältig gesäubert werden.
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