Samstag, 27. April 2024

Sollte ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen?

17. Februar 2021 | Kategorie: Anzeige, Ausbildung & Beruf, Ratgeber, Recht

Bei Streitigkeiten ist oft das Gericht die letzte Instanz.
Symbolfoto: Pfalz-Express

In der beruflichen Praxis kommt es immer wieder zu unvorhergesehenen Ereignissen, die oft in Unsicherheit des Arbeitnehmers resultieren können.

Zu diesen Ereignissen zählt ein Aufhebungsvertrag, der einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber angeboten wird. Der Aufhebungsvertrag bedeutet das endgültige Ende der Arbeitsbeziehung und gilt als Alternative zur Kündigung.

Dazu beinhaltet ein Aufhebungsvertrag nicht selten ein Abfindungsangebot. Man kann behaupten, dass Arbeitgeber sich erhoffen durch das Angebot einen Arbeitnehmer schnell und einfach los zu werden. Zumal ein unterschriebener Aufhebungsvertrag bedeutet, dass keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.

Warum sollte ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen?

Im Allgemeinen kann man sagen, dass ein Arbeitnehmer einen angebotenen Aufhebungsvertrag immer prüfen lassen sollte, denn als Laie verfügt man in der Regel nicht über das benötigte juristische Fachwissen, um beurteilen zu können, ob der Aufhebungsvertrag so in Ordnung ist oder negative Fallstricke aufweist.

Sollte ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, kann das auch bedeuten, dass er eine Sperre vom Arbeitsamt bekommt und dann erstmal kein Arbeitslosengeld erhält.

Eine Unterschrift führt auch dazu, dass kein Kündigungsschutz mehr besteht, es sei denn der Arbeitnehmer geht gegen den Aufhebungsvertrag vor. Das kann aber nicht nur Zeit kosten, sondern auch Geld und Energie. Und am Ende muss das Gericht nicht unbedingt für den ehemaligen Arbeitnehmer entscheiden.

Was sind häufige Fehler eines Aufhebungsvertrages?

Ein Aufhebungsvertrag bedarf der Einhalt der Schriftform nach § 623 BGB. Das bedeutet, dass ein Aufhebungsvertrag nicht mündlich übermittelt werden kann, ohne unwirksam zu werden. Dazu kommen weitere Vorschriften, die im Idealfall ein Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft.

Was beinhaltet die Prüfung des Aufhebungsvertrages?

Wenn ein Anwalt sich mit der Prüfung des Aufhebungsvertrages befasst, geht es um die folgenden Punkte:
· Unterschrift beider Parteien
· Höhe der Abfindung, falls sie vereinbart wurde
· Einhaltung der Schriftform nach § 623 BGB
· Option für eine Vertragsverhandlung, damit letztlich bessere Vertragsbedingungen erreicht werden

Fallstricke der Abfindung

Eine Abfindung wird in der Regel nur von Unternehmen angeboten, bei denen es einen Sozialplan gibt. Das sind vor allem größere Unternehmen mit sehr vielen Beschäftigten. Kleine Betriebe bieten eine Abfindung nur in Ausnahmefällen an.

Arbeitnehmer freuen sich zumeist über das Angebot. Sie sollten aber verschiedene Dinge beachten. Bei der Höhe der Abfindung sehen es nicht alle Arbeitgeber so, dass ein komplettes Bruttomonatsgehalt für die Berechnung relevant ist. Einige Arbeitgeber gehen auch nur von einem Viertel oder einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus.

Des Weiteren muss die Abfindung versteuert werden. Das bedeutet, dass ein erheblicher Teil des Abfindungsbetrages direkt an das Finanzamt geht und sich der ausgezahlte Betrag dadurch verringert. Das ist vor allem für Personen wichtig, die den Abfindungsbetrag nutzen wollen, um einen bestimmten Zeitraum in der Zukunft überbrücken zu wollen.

Welchen Ratschlag geben Experten?

Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals unterschrieben werden, bevor er nicht rechtlich geprüft wurde. Die Prüfung sollte immer ein Anwalt für Arbeitsrecht, idealerweise ein Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmen. Ein Experte kann entsprechende Handlungsempfehlungen aussprechen.

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