Berlin – Auf die Arbeitnehmer kommen 2014 deutlich höhere Sozialabgaben zu. Abhängig vom Einkommen müssen sie mit zusätzlichen Belastungen von bis zu 251 Euro im Jahr rechnen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
Die noch amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung will eine entsprechende Verordnung am Mittwoch der kommenden Woche beschließen. Weil die Unternehmen etwa die Hälfte der Beiträge zahlen, drohen auch ihnen für jeden Beschäftigten ähnlich hohe Kosten.
Laut der Beschlussvorlage für das Kabinett, die der Zeitung vorliegt, werden die Bemessungsgrenzen im kommenden Jahr kräftig steigen. Die in Westdeutschland fälligen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen 2014 bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.950 Euro erhoben werden. Das sind 150 Euro mehr als bislang.
In Ostdeutschland liegt die Bemessungsgrenze darunter, weil dort auch Einkommen im Durchschnitt geringer sind. Auch fiel der Lohnanstieg geringer aus. Die Grenzen steigen dort zu Beginn des kommenden Jahres nur um 100 Euro auf 5.000 Euro des Bruttoeinkommens.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt derzeit bundesweit 18,9 Prozent und der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent. Ähnlich sieht es bei der Kranken- und Pflegeversicherung aus, wo eine andere Beitragsbemessungsgrenze gilt, und zwar für die ganze Bundesrepublik. Diese soll laut Vorlage um 112,50 Euro auf 4.050 Euro des monatlichen Bruttolohns ansteigen. Der Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte.
Eine höhere Belastung entsteht also für alle Arbeitnehmer, die derzeit mehr als 3.937,50 Euro brutto im Monat verdienen. (dts Nachrichtenagentur)

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