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Berlin – Rund 2,4 Millionen Beschäftige in Deutschland werden von ihren Arbeitgebern um den gesetzlichen Mindestlohn geprellt.
Der Gesamtschaden für Beschäftigte und die Allgemeinheit belaufe sich jedes Jahr auf mehrere Milliarden Euro, heißt es in einer aktuellen Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
„Die meisten Arbeitgeber halten sich an Recht und Ordnung, aber es gibt leider eine Vielzahl schwarzer Schafe, die ihren Beschäftigten nicht einmal das gesetzlich Mindeste zahlen“, heißt es in der DGB-Analyse weiter. Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegten, „dass rund 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten, obwohl er ihnen zusteht.“ Mindestlohnverstöße seien „kein Kavaliersdelikt“.
Laut DGB summiert sich der Schaden erheblich: „Der Gesamtverlust aufgrund von Mindestlohn-Verstößen, also die Summe aus geringerer Kaufkraft, Steuerausfällen und geringeren Einzahlungen in die Sozialversicherungen, summiert sich somit seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 auf über 25 Milliarden Euro.“
Die Analyse, die auf Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) des DIW beruht, zeigt laut DGB, „dass die um den Mindestlohn betrogenen Beschäftigten seit Einführung der Lohnuntergrenze im Jahr 2015 um insgesamt 14,5 Milliarden Euro geprellt wurden“. Das sind 2,9 Milliarden Euro pro Jahr. Im Durchschnitt entgingen den betroffenen Arbeitnehmern im Jahr demnach 1.350 Euro netto.
„Auch fünf Jahre nach Einführung des Mindestlohns gibt es immer noch kriminelle Arbeitgeber, die sich auf Kosten ihrer Beschäftigten und der rechtschaffenden Unternehmen bereichern“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Damit gehe „Kaufkraft in Milliardenhöhe“ verloren, auf die es „gerade jetzt in der Krise ankommt.“
Die Mindestlohnverstöße belasteten die Allgemeinheit stark, heißt es in der DGB-Analyse. „Der Schaden lässt sich allein für die Sozialversicherungen auf insgesamt 8,1 Milliarden Euro seit 2015 beziffern, wovon rund 4,3 Milliarden Euro auf arbeitgeberseitige Beträge zurückzuführen sind“, schreibt der DGB. Angesichts der demographischen Herausforderungen der Zukunft und den aktuellen Verwerfungen aufgrund der Coronakrise schlage dies erheblich ins Kontor der gemeinschaftlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Die Steuerkassen seien um insgesamt 2,5 Milliarden Euro leerer als bei einer flächendeckenden gesetzeskonformen Bezahlung der Mindestlohnanspruchsberechtigten.
„Der Zoll muss mit seiner Unterbehörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verstärkt und verdachtsunabhängig kontrollieren können. Dafür braucht die FKS endlich mehr Personal“, forderte Körzell. Konkret kritisiert der DGB: „Noch immer klafft bei der FKS ein riesiges Loch in der Personaldecke. Mehr als 1.300 Stellen sind unbesetzt, obwohl sie eigentlich bereits genehmigt sind.“ (dts Nachrichtenagentur)

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