Berlin – In Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag wird der Mindestlohn besonders häufig unterlaufen.
Dies geht aus einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Fehlt sowohl ein Betriebsrat wie ein Tarifvertrag erhielten der Studie zufolge 18,6 Prozent der Beschäftigten nicht einmal den Mindestlohn.
Das sind mehr als fünfmal so viele wie in Betrieben mit Arbeitnehmervertretung und Tarifvertrag. Dort lag die Quote der Mindestlohn-Umgehungen 2016 bei nur 3,2 Prozent.
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz kommen laut WSI vor allem in Branchen mit vielen Kleinbetrieben und Minijobs besonders häufig vor. So bekamen 2016 rund 43 Prozent der Beschäftigten in privaten Haushalten weniger als den Mindestlohn – wohl deshalb, weil die Einhaltung hier kaum zu kontrollieren ist.
Im Hotel- und Gaststättengewerbe betrug die Umgehungsquote 38 Prozent, im Einzelhandel 20 Prozent. Häufiger werde der Mindestlohn bei Frauen und Personen mit geringerem Bildungsstand umgangen.
Die Angaben beruhen auf einer Auswertung des sozio-ökonomischen Panels. Dabei werden jedes Jahr in Deutschland etwa 30.000 Menschen in fast 11.000 Haushalten befragt, was sie arbeiten und verdienen.
Die Untersuchung zeigt, dass nach wie vor viele Menschen unter die Maschen des Mindestlohngesetzes fallen. 2016 bekamen demnach etwa 2,7 Millionen Beschäftigte oder 9,8 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland nicht die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Legale Ausnahmen vom Mindestlohn sind dabei bereits herausgerechnet.
Bereits das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte 2017 festgestellt, dass 1,8 bis 2,6 Millionen Beschäftigte den Mindestlohn nicht erhalten.
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell zeigt sich empört über das Ergebnis der Studie: „Es sollte jenen Arbeitgebervertretern und politisch Verantwortlichen die Schamesröte ins Gesicht treiben, die sich unverdrossen für Ausnahmen und weniger so genannte Dokumentationspflichten beim Mindestlohn stark gemacht haben. Kämen sie damit durch, wäre das nichts anderes als eine gesetzlich legitimierte Einladung zum Beschiss“.
Nötig sei stattdessen „endlich das versprochene Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit“. (dts Nachrichtenagentur)

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