Gesetzgeber bessert Unterhaltsrecht nach
8. Januar 2013 | Von Redaktion Mit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 wurde auch der nacheheliche Ehegattenunterhalt neu geregelt. Es galt nun das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit, wo es nach altem Recht oft hieß „einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin.“ Damit wollte der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht an die gewandelten gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen, die sich in gestiegenen Scheidungszahlen, der vermehrten Gründung von
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