
Foto: Pfalz-Express
SÜW – Aufgrund der sogenannten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung, die der Bund ausgegeben hat, werden ab dem 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz geflüchteter Menschen aus der Ukraine automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.
Das teilte die Kreisverwaltung mit. Etwaige Auflagen und Nebenbestimmungen zu diesen Aufenthaltserlaubnissen verlängern sich ebenfalls automatisch, sofern sie nicht im Einzelfall aufgehoben werden.
Die Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden dem Gesetz nach für Ausländer gewährt, die anlässlich des Kriegs in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Für eine Verlängerung müssen die Flüchtlinge die zuständige Ausländerbehörde der Kreisverwaltung nicht aufsuchen. Es wird kein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt, auch wenn der bereits abgelaufen sein sollte. Betroffen sind Inhaber von Aufenthaltstiteln, bei denen auf der Vorderseite des Titels unter Anmerkungen/Remarks die Ziffer „24‘‘ steht.
Weite Informationen hierzu können hier abgerufen werden: www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
Mit der Verlängerung des Schutzstatus und der damit verbundenen automatischen Verlängerung der Aufenthaltstitel verlängern sich auch die Fahrberechtigungen ukrainischer Fahrerlaubnisse bis zum 4. März 2026. Ukrainische Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden.

