
Symbolbild: Pixabay/Sgenet
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat eine neue Inklusionsvereinbarung unterzeichnet, um die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern.
Grundlage dafür sind geänderte Verwaltungsvorschriften sowie das in der Verfassung von Rheinland-Pfalz verankerte Ziel, Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung zu schützen und ihre Integration zu unterstützen.
SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf, der Vertrauensmann der schwerbehinderten Menschen Uwe Högner und der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats Thomas Oswald haben die Vereinbarung offiziell unterzeichnet. „Es ist mir wichtig, dass wir als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion übernehmen und mit klaren Zielvorgaben für Inklusion sorgen“, betont Kopf.
Die Vereinbarung umfasst Maßnahmen zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation und -zeiten sowie zur Suchtprävention. „Alle Führungskräfte wurden sensibilisiert, und wir werden diese Inklusionsvereinbarung im Alltag aktiv umsetzen“, unterstreicht Kopf.

