Arbeitsagentur Landau: Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen angelaufen

14. Februar 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Wirtschaft in der Region

Agentur für Arbeit in Landau.
Foto: Pfalz-Express

Südpfalz – Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Das teilte aktuell die Agentur für Arbeit Landau Landau mit.

Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2019 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Agentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten eine Aufforderung zur Erstattung der Anzeige mit Hinweis zum Service-Portal, in dem ein Download, Vordrucke und Erläuterungen zur Verfügung gestellt sind.

Das aktuelle Programm IW-Elan 2018 (Version für aktuelle Betriebssysteme) ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch auf http://www.iw-elan.de/ kostenlos herunter geladen werden.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Zusendung erhalten haben, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit anzufordern.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber über die bundesweite kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20 an das zuständige Bearbeitungsteam wenden.

 

 

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