Samstag, 20. April 2024

Neu: Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Arbeitsagentur erforderlich

30. August 2021 | Kategorie: Ausbildung & Beruf, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Ratgeber

Die Agentur für Arbeit in Landau.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Pfalz. Ab dem 1. September müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Diese Regelung gilt bundesweit.

In der Agentur für Arbeit Landau sind persönliche Arbeitslosmeldungen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr möglich. In den Geschäftsstellen in Bad Dürkheim, Germersheim, Kandel und Neustadt montags bis freitags von 8 bis 11 Uhr.

Alle weiteren Kundenanliegen lassen sich einfach und unkompliziert über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 00 und die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit erledigen. Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de unter „eServices“ zu finden.

Um persönliche Kontakte zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich in den letzten Monaten ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Landau rechtzeitig. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

Arbeitssuchend: Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.

Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich oder telefonisch unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 4 555500 erfolgen.

Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de unter „Arbeitslos und Arbeit finden“ veröffentlicht.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen