
Foto: dts Nachrichtenagentur
Der Apple-Konzern darf seine „Apple Watch“ nicht mit dem Label „CO2 neutrales Produkt“ bewerben. Das teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit.
Diese Entscheidung wurde demnach getroffen, nachdem die Deutsche Umwelthilfe gegen die Werbung des Unternehmens geklagt hatte. Die 6. Kammer für Handelssachen stellte fest, dass die Werbung irreführend sei und gegen das Wettbewerbsrecht verstoße.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Verbraucher aufgrund des Pariser Übereinkommens von 2015 davon ausgehen, dass eine CO2-Kompensation bis etwa 2050 gesichert sei. Apple hatte sich auf ein Waldprojekt in Paraguay berufen, um den CO2-Ausgleich zu gewährleisten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Pachtverträge für 75 Prozent der Projektfläche nur bis 2029 bestehen und somit keine langfristige CO2-Kompensation garantiert werden könne.
Zusätzlich wurde die Argumentation von Apple, dass ein Verra-Pufferkonto zur Absicherung der Pachtverlängerungen eingerichtet wurde, als unzureichend erachtet. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Möglichkeit, das Projekt lediglich zu überwachen, nicht ausreiche, um eine nachhaltige CO2-Kompensation zu gewährleisten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden. (dts Nachrichtenagentur)
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