
Den „Windkraft-Erlass“ sieht das Bündnis als weiteren Verstoß gegen ER-Richtlinien zum Flächenschutz.
Foto: Pfalz-Express
Deutschland wird mit einem Vertragsverletzungsverfahren der EU konfrontiert wegen jahrelanger Versäumnisse bei der Ausweisung und dem Erhalt von Naturschutzgebieten.
In Deutschland wurde unter anderem eine „bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen“, teilte die Brüsseler Behörde mit. Konkret geht es um die Umsetzung der Flora-Fauna- Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume und zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Deren Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. Bereits 2015 hatte die EU-Kommission deswegen ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
„Passiert ist in all den Jahren in Deutschland nichts“, kritisiert das Bündnis „Energiewende für Mensch und Natur„. Der stellvertretende Vorsitzende Wolfgang Piroth sagt dazu: „Im rheinland-pfälzischen, grün geführten Umweltministerium wurde Ende letzten Jahres noch kräftig gegen diese Richtlinie gearbeitet. Staatssekretär Griese beglückte wenige Tage vor seinem erzwungenen Ausscheiden aus dem Amt die Windkraftbranche mit einem Erlass.“
Mit diesem werde Natur-und Artenschutz noch weiter zurückgedrängt, wie Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative, „bitter“ feststellt. Mit diesem Erlass werde geltendes Recht des Naturschutzes angegriffen und ausgehebelt. „Und das nur um den Windkraftausbau zu forcieren und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Ein doppelter Verstoß gegen geltendes Recht und gegen eine schon langjährig anstehende Umsetzung einer auf EU-Ebene beschlossenen Richtlinie.“
Der Aufforderung der Naturschutzinitiative, diesen Erlass zurückzunehmen, habe Umweltministerin Anne Spiegel (Grüne) schon mit einem klaren Nein quittiert. „So macht sie sich diesen Angriff auf geltendes Naturschutzrecht zu eigen, obwohl das Ansinnen der EU durch und durch eigentlich eine grüne Herzenssache sein sollte.“
Und noch etwas Anrüchiges sieht das Bündnis: Zwar würden nun Naturschutzverbände zu dem Erlass und den noch zu definierenden Vollzugshinweisen gehört, aber nicht die Naturschutzinitiative e. V. „Obwohl sie, wie andere Verbände auch, bundesweit als Naturschutzverband anerkannt ist, wird sie geschnitten und nicht zu diesen Gesprächen eingeladen.“
Kritisiert wird von Seiten des Bündnisses Staatssekretär Dr. Ulrich Kleemann, dem man vorwirft, den „Politikstil seines Vorgängers Thomas Griese zu übernehmen“. Griese war zum 31. Dezember 2020 wegen Verstößen gegen das Beamtenrecht (sein fachliches Spezialgebiet als Jurist) bei der Beförderungspraxis im Ministerium zusammen mit der damaligen Umweltministerin Ulrike Höfken zurückgetreten.
Auch bei Ministerin Spiegel meldet das Bündnis Zweifel an, ob diese „rechtmäßiges Handeln zum Grundsatz ihrer Amtsführung“ gemacht habe. „Den immer wieder betonten Ausbau der Windkraft in Einklang mit der Natur und des Artenschutzes zu vollziehen sicher nicht“, heißt es von „Energiewende für Mensch und Natur e.V.“.

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