Dienstag, 14. Mai 2024

Betrunkener Autofahrer rammt Hauswände in Jockgrim

13. August 2023 | Kategorie: Kreis Germersheim

Alkomat.
Symbolbild (Archiv): Polizeiinspektion Wörth

Jockgrim – Ein betrunkener Autofahrer hat am Samstagmittag in Jockgrim mehrere Hauswände beschädigt.

Der Mann war mit seinem Audi auf der Maximilianstraße in Richtung Wörth unterwegs, als er an der Kreuzung zur Bahnhofstraße die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Er kam von der Straße ab und streifte eine Hauswand.

Ohne anzuhalten, fuhr er weiter in die Ludwigstraße, wo er in einer Kurve erneut von der Fahrbahn abkam und frontal gegen eine andere Hauswand prallte.

Die Polizei stellte bei dem Fahrer einen Alkoholwert von 2,42 Promille fest. Er musste eine Blutprobe abgeben und seinen Führerschein abgeben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Info: Strafen für Trunkenheit am Steuer:

  • Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt eine 0,0-Promille-Grenze. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg, einem Aufbauseminar und einer Probezeitverlängerung rechnen.
  • Für alle anderen Autofahrer gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Wer diese überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss beim ersten Mal mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei wiederholten Verstößen erhöhen sich die Sanktionen entsprechend.
  • Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,55 mg/l spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Wer in diesem Zustand Auto fährt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkten in Flensburg und einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
  • Schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,15 mg/l kann eine Straftat vorliegen, wenn der Fahrer auffällig fährt oder einen Unfall verursacht. In diesem Fall gelten die gleichen Strafen wie bei absoluter Fahruntüchtigkeit.
  • Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6. Wer diese überschreitet, begeht ebenfalls eine Straftat und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie einer MPU rechnen.
Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen