
Die Lebenshilfe in Bad Dürkheim hatte ein Problem mit einem Mitarbeiter.
Foto: Pfalz-Express/Ahme
Bad Dürkheim. Vorstand und Geschäftsführung der Lebenshilfe haben jetzt mit Zustimmung des Betriebsrats einem Lebenshilfe-Mitarbeiter umgehend und fristgerecht außerordentlich gekündigt.
Ihnen war bekannt gemacht worden, dass der Mann sich aktiv an Demonstrationen und Aufmärschen beteiligt, die von rechtsextremen Gruppierungen organisiert werden.
„Dieses Verhalten des Mitarbeiters in der Öffentlichkeit und seine Äußerungen zu Geschehnissen während der Zeit des Nationalsozialismus machen uns fassungslos und sind mit unserer Haltung, den Werten und dem Leitbild unserer Lebenshilfe Bad Dürkheim e. V. nicht vereinbar“, erklärten Vorstand und Geschäftsführung.
„Diese Tatsache hat uns zutiefst schockiert, zumal dieser langjährige Mitarbeiter am Arbeitsplatz und insbesondere im Umgang mit Menschen mit Behinderung bislang bezüglich seiner rechtsextremen Haltung und auch sonst nicht negativ auffällig war. Nach Befragung seiner Kollegen wurde uns bestätigt, dass sein außerdienstliches Verhalten nicht in den Betrieb hinein gewirkt hat.“
In mehreren Gesprächen mit Geschäftsführung und Vorstand habe er seine politisch rechtsextreme Gesinnung bestätigt und mitgeteilt, sie auch weiterhin in der Öffentlichkeit ausleben zu wollen.
„Wir haben daraufhin diverse arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen, ihn beispielsweise vom Dienst freigestellt und ihm unmissverständlich mitgeteilt, dass wir uns von ihm trennen möchten.“
Obwohl der Mitarbeiter immer wieder betont habe, der Lebenshilfe niemals schaden zu wollen, sei er zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit gewesen.
„Somit sahen wir uns gezwungen, die Kündigung in die Wege zu leiten.“ Allerdings besaß der Mitarbeiter aufgrund seiner langjährigen Zugehörigkeit und der Mitgliedschaft im Betriebsrat einen doppelten Kündigungsschutz. Es gab nur die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, die zwingend der Zustimmung des Betriebsrats bedurfte, die dieser allerdings nicht gab. Die Geschäftsführung zunächst enttäuscht: „Wir scheinen jetzt an die Grenzen des Rechtssystems gestoßen zu sein“.
Dann wurden weitere arbeitsrechtliche Schritte mit verschiedenen Fachanwälten geprüft. Unabhängig davon hatten auch weiterhin zahlreiche Klärungsversuche und Anstrengungen stattgefunden, um eine Lösung zu finden: Einberufung des Vorstands, intensive Gespräche mit dem Betriebsrat, einem Anwalt, den Spitzenverbänden wie Landesverband und Bundesvereinigung der Lebenshilfe sowie dem PARITÄTISCHEN.
„Festzuhalten bleibt, dass der Mitarbeiter ein außerdienstliches Verhalten an den Tag legt, das mit dem Leitbild der Lebenshilfe in keiner Weise vereinbar ist.
Wir haben den Mitarbeiter deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir in unserer Lebenshilfe keine Äußerungen oder Handlungen dulden werden, die unserem Leitbild widersprechen.
Sowohl der Vorstand und die Geschäftsführung als auch die Führungskräfte der Lebenshilfe haben das außerdienstliche Verhalten des Mitarbeiters aufs Schärfste verurteilen: Wir haben hierfür keinerlei Verständnis“. (desa/red)
Über die Lebenshilfe Bad Dürkheim
Die Lebenshilfe Bad Dürkheim wurde im Jahre 1965 gegründet. Eltern und Freunde von Menschen mit einer geistigen Behinderung schlossen sich zu einem Selbsthilfeverein zusammen.
Seitdem hat sie sich zu einer großen Solidargemeinschaft entwickelt, die ihre Aufgabe darin sieht, das ganze Leben von Menschen mit einer geistigen Behinderung zu begleiten.
In dieser arbeiten Menschen mit geistiger Behinderung, ihre Eltern, Freunde und hauptamtliche Fachkräfte partnerschaftlich zusammen.
Die Lebenshilfe Bad Dürkheim schafft und sichert den Menschen mit geistiger Behinderung einen Lebensraum innerhalb der Gesellschaft.
Sie fördert die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, damit sie ihr Leben so weit wie möglich eigenständig führen können. Sie vertritt die Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung und unterstützt deren Bemühungen, ihre Interessen selbst zu vertreten.
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