Berlin – Die Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) haben ihre Unterschrift unter der sogenannten Anti-Stress-Verordnung verweigert.
Eigentlich sollte die „Erklärung zur psychischen Gesundheit bei der Arbeit“ am Dienstag verabschiedet werden, aber nur das Bundesarbeitsministerium und die Gewerkschaften unterstützen die Verordnung, die aufgrund des „Stressreport 2012“ angestoßen wurde. Laut des Stressreports klagen immer mehr deutsche Arbeitnehmer über ihren Berufsalltag. Jeder zweite Beschäftigte leide demnach häufig unter starkem Leistungs- und Termindruck.
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sieht das anders. Es sei falsch, psychische Erkrankungen vorrangig auf Arbeit zurückzuführen, Beschäftigte litten seltener an derartigen Krankheiten als Nichtbeschäftigte, begründete Hundt die Haltung der Arbeitgeber.
DGB-Landesvorsitzender Dietmar Muscheid: Stress nimmt zu
Der DGB-Landesvorsitzende Dietmar Muscheid sieht das anders und hat die Landesregierung angesichts der zunehmenden psychischen Belastungen der Arbeitnehmern zu strengeren Kontrollen des Arbeitsschutzes aufgefordert. „Nur etwa jeder zehnte Beschäftigte wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes überhaupt nach psychischen Stressfaktoren befragt“, sagte Muscheid am Dienstag in Mainz. In der modernen Arbeitswelt gewönnen aber gerade die psychischen Belastungen an Bedeutung und gefährdeten die Gesundheit der Arbeitnehmer. „Hier muss der Staat ein Auge auf die Unternehmen haben.“
Der von der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgestellte „Stressreport“ bestätige die Ergebnisse des „DGB Index Gute Arbeit“, sagte Muscheid weiter. Der DGB-Studie zufolge fühlen sich 56 Prozent aller Beschäftigten „oft“ oder „sehr häufig“ am Arbeitsplatz gehetzt oder stehen unter Zeitdruck. 38 Prozent der Befragten gaben an, die arbeitsfreie Zeit reiche zur Erholung „oft“ oder „sehr häufig“ nicht mehr aus.
Angesichts der Entwicklung sei die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetzpaket für mehr Gesundheitsschutz auf den Weg zu bringen. „Die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen muss auch in Bezug auf psychische Belastungen sanktioniert werden“, sagte Muscheid. Zudem brauche es eine „Anti-Stress-Verordnung“, da es keinen Sinn mache, psychische Belastungen im Arbeitsschutz rechtlich anders zu behandeln als physische. Wichtig sei zudem die Stärkung der Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte, um Leistungsverdichtung zu begegnen und die Arbeitsfähigkeit der Belegschaft zu sichern. (red/dts Nachrichtenagentur)
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