
Zu vermieten: Diese Ausschreibungen gibt es immer seltener – oder zu überhöhten Preisen.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Mainz – Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung eine Kappungsgrenzen-Verordnung beschlossen. In festgelegten Städten darf die Miete bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Dabei darf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht überschritten werden.
„Steigende Mieten werden zunehmend zu einer Belastung für viele Menschen, erschwingliche Mieten werden zu einer Frage der sozialen Gerechtigkeit. Diese mietpreisdämpfende Maßnahme ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Mieterschutz“, unterstrichen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die für das Bauen zuständige Finanzministerin Doris Ahnen.
Das Mietrechtsänderungsgesetz biete dem Land die Möglichkeit, für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieterhöhungsmöglichkeiten zu begrenzen. „Das haben wir für Rheinland-Pfalz genutzt. Damit werden in Städten mit großer Wohnungsnachfrage die Mieten langsamer steigen und mehr Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen können ihre vertraute Umgebung behalten“, sagte die Ministerpräsidentin.
Der Wohnungs- und Immobilienmarkt befinde sich in einer „Umbruchphase“, so Finanzministerin Doris Ahnen. Das habe Auswirkungen auf die Bezahlbarkeit von Wohnungen und die Wertbeständigkeit von Immobilien. „In Speyer haben wir nach Baden-Baden die teuersten Mieten in einer Stadt unter 100.000 Einwohnern.“
Mit einem Gutachten zur quantitativen und qualitativen Wohnraumversorgung in Rheinland-Pfalz hat das Finanzministerium die Wohnungsmarktdaten analysieren lassen. Es wurden Gebiete ermittelt, in denen es zu wenige Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gibt. Im Ergebnis erfüllen vier Städte die Voraussetzungen für eine Kappungsgrenze.
Ahnen verwies darauf, dass das Instrument in Rheinland-Pfalz sehr behutsam eingesetzt werde. „Vier Städte im Land sind, im Einvernehmen mit den Oberbürgermeistern, betroffen. In Mainz, Trier, Speyer und Landau wird die Kappungsgrenzen-Verordnung Anwendung finden.“ Das beweise „Augenmaß“, so die Finanzministerin.
Die Verordnung wurde mit den betroffenen Kommunen, den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und dem Mieterbund diskutiert. Die neue Verordnung greift bei laufenden Mietverträgen. Es handelt sich um eine rein zivilrechtliche Regelung, bei der die Mieter – wie bei allen Regelungen im Mietrecht – selbst prüfen müssen, ob der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben einhält. Im Streitfall entscheiden die Gerichte. (red)

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