Arbeitgeber wollen massive Korrekturen am Mindestlohn

13. März 2016 | Kategorie: Wirtschaft
Foto: dts nachrichtenagentur

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Berlin – 15 Monate nach Einführung des Mindestlohns fordern die Arbeitgeber massive Korrekturen an dem Gesetz. Notwendig seien unter anderem mehr Ausnahmen vom Mindestlohn für Menschen mit Vermittlungshemmnissen, heißt es in einem Schreiben der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) an den Bundestag, aus dem die Zeitungen der Funke-Mediengruppe  zitieren.

Konkret verlangt der BDA demnach: Wer noch nie gearbeitet habe, mindestens ein Jahr arbeitslos sei oder über keinen anerkannten Abschluss verfüge, solle für die ersten zwölf Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen sein.

Es gehe darum, die Chancen für Menschen mit Vermittlungshemmnissen deutlich zu verbessern. „Gerade Menschen, die keine Ausbildung haben oder deren Ausbildung nicht unmittelbar für die Betriebe nutzbar ist, würde so der Weg in Arbeit erleichtert“, heißt es in dem Papier weiter. Bislang können Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate ohne den Mindestlohn beschäftigt werden. Ausgenommen sind auch Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung.

Der Arbeitgeberverband zieht in seiner Stellungnahme eine negative Bilanz des Mindestlohngesetzes: Es schaffe „Einstiegshürden gerade für die Schwächsten am Arbeitsmarkt“, fördere Rechtsunsicherheit und schaffe neue Bürokratie.

Eine grundlegendende Überarbeitung sei unverzichtbar, „um die gravierendsten Belastungen durch den Mindestlohn zu berichtigen“. So fordert der BDA auch eine durchgreifende Entbürokratisierung bei den Arbeitszeitnachweisen, einfache Anwendungen etwa für Langzeitarbeitslose und eine Lockerung der Haftungsregeln.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Deutsche Bauernverband fordern in Stellungnahmen für den Bundestag Korrekturen. Die mit dem Mindestlohn verbundene „überflüssige Bürokratie“ sei eine erhebliche Belastung, es bestünden zahlreiche Rechtsunsicherheiten, klagt der Handwerksverband.

Der Deutsche Gewerkschafts bund kritisiert dagegen die bereits bestehenden Ausnahmen: D! ass Lang zeitarbeitslose während der ersten sechs Monate der Beschäftigung nicht unter den Mindestlohn fielen, sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen und verbessere auch nicht die Arbeitsmarktintegration.

Der DGB fordert zugleich eine „deutliche Steigerung“ des Mindestlohns von derzeit 8,50 Euro zum 1. Januar 2017 und schärfere Kontrollen in den Betrieben. „Den Arbeitgebern muss von Anfang klar sein, dass Verstöße konsequent geahndet werden.“ Notwendig sei zudem ein Verbandsklagerecht, damit nicht jeder einzelne Beschäftigte sein Recht vor Gericht durchsetzen müsse. (dts Nachrichtenagentur) 

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