Verwirrung um Mindestlohn für Auszubildende

8. Dezember 2013 | Kategorie: Politik, Wirtschaft

Welchen Mindestlohn sollen Auszubildende bekommen? Diese Frage scheint noch ungeklärt.
Foto: red/Kreishandwerkerschaft Südpfalz

Berlin – Die Einigung der angehenden Koalition auf einen flächendeckenden Mindestlohn verunsichert die Wirtschaft: Verbandsvertreter wollen geklärt wissen, ob die geplante Lohnuntergrenze von 8,50 Euro auch für Auszubildende gilt.

Union und SPD hatten sich in der zuständigen Arbeitsgruppe ursprünglich auf einen Passus verständigt, nach dem der Mindestlohn nicht an Lehrlinge gezahlt werden soll. Diesen Absatz hatten sie aber aus der letzten Fassung des Koalitionsvertrages gestrichen.

„Die Unternehmen planen derzeit schon das nächste Ausbildungsjahr und brauchen deshalb schnell entsprechende Rechtssicherheit“, sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes HDE.

Bislang können sich die Unternehmen nur auf die Aussage einzelner Abgeordneter von Union und SPD berufen. Nach deren Interpretation sollten Lehrlinge von der Regelung ausgenommen werden. Umstritten ist in der Koalition, ob es weitere Ausnahmen für Jugendliche geben wird.

„Es ist beispielsweise eine Überlegung wert, ob der Mindestlohn auch für unter 25-Jährige gelten soll“, sagte Peter Weiß, der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion. „Alle Ausnahmen, die der Mindestlohn nötig macht, müssen wir im Gesetzgebungsverfahren klären.“

Daher schreibe der Koalitionsvertrag fest, dass das Gesetz gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erarbeitet werden und mögliche Probleme berücksichtigen soll.  (dts Nachrichtenagentur)

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