Bund der Selbständigen : Einjähriges Praktikum statt Ausnahmen beim Mindestlohn

15. Februar 2016 | Kategorie: Nachrichten, Wirtschaft, Wirtschaft in der Region
Foto: dts Nachrichtenagentur

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Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. spricht sich gegen Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn für Flüchtlinge bei regulären Arbeitsverhältnissen aus.

„Sobald eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder ein Minijob aufgenommen wird, muss der Mindestlohn gelten. Jede andere Regelung würde den sozialen Frieden in der Gesellschaft stören. Es darf nicht der Eindruck entsteht, dass die Flüchtlinge zum Drücken der Löhne missbraucht werden. Allerdings sollte die Möglichkeit eines einjährigen Praktikums mit einer Vergütung unter dem Mindestlohn geschaffen werden“, sagt die Präsidentin des Bund der Selbständigen Liliana Gatterer.

Die Dauer von einem Jahr sei deswegen nötig, da die Flüchtlinge wegen der Sprachkurse und Behördengänge nicht Vollzeit im Betrieb einsetzbar seien.

Allerdings sei die Verbindung von Sprachkursen einerseits und Praktikum andererseits eine gute Möglichkeit Sprachkenntnisse zu vertiefen und Einblicke in das Berufsleben zu erhalten.

Außerdem sollten die Unternehmen nicht dazu verpflichtet werden vor dem Praktikumsbeginn eine anschließende Beschäftigung in Aussicht zu stellen. Genau diese Verpflichtung besteht aktuell bei den sogenannten Berufsorientierungspraktika.

Für Flüchtlinge, die bereits über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen, sei die Zeitarbeit ein guter Einstieg in den Arbeitsmarkt, so Gatterer. Allerdings gilt hier noch ein Beschäftigungsverbot für die ersten 15 Monate.

„Wir fordern eine drastische Verkürzung dieses Verbotes auf drei Monate. Es macht keinen Sinn den Flüchtlingen diesen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verwehren“, sagt die BDS Präsidentin

Die Sprache bleibe weiterhin der Schlüssel zur Integration auf dem Arbeitsmarkt, ist Gatterer überzeugt. „Wenn ein Handwerker sich mit seinem Mitarbeiter nicht verständigen kann, wenn junge Menschen wegen mangelnder Sprachkenntnisse in der Berufsschule nicht mitkommen, dann helfen auch keine Ausnahmen beim Mindestlohn.“

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