Dienstag, 16. April 2024

Am 21. Mai weitere Lockerungen: Zweite Stufe von Perspektivplan RLP

20. Mai 2021 | Kategorie: Gesundheit, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Ratgeber, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Sonstiges, Südwestpfalz und Westpfalz

Symbolbild: Pfalz-Express

RLP – Am Freitag, 21. Mai 2021, tritt in ganz Rheinland-Pfalz im Rahmen des sogenannten „Perspektivplans“ die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Damit sind weitere vorsichtige Schritte aus den pandemiebedingten Beschränkungen möglich.

Im Sport und in der Freizeitgestaltung werden einige Beschränkungen im Freien gelockert, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Donnerstag. Trotz der guten Entwicklung bleiben aber die Grundregeln wie Maskentragen, Abstand halten, Hygienevorschriften beachten und regelmäßiges Testen die Kernstrategie gegen die Corona-Pandemie. Auch an den Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen wird erst mal nicht gerüttelt. Man dürfe nicht leichtsinnig werden, so Dreyer und der neue Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Mit der neuen Verordnung treten folgende Änderungen in Kraft:

Bei einer Inzidenz unter 100:

Kultur und Sport im Freien mit maximal 100 Zuschauern und auf festen Plätzen sind wieder möglich. Ein vorangegangener negativer Test ist Pflicht. Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.

Kontaktloser Gruppensport außen ist unter Aufsicht eines Trainers mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten wieder möglich.

Das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit entfällt.

Bei einer Inzidenz unter 50:

Kulturelle und gastronomische Angebote in Innenräumen können mit entsprechendem Testkonzept und festen Plätzen wieder wahrgenommen werden. Angebote auf Ausflugsschiffen sind grundsätzlich analog zu den Regelungen in der Gastronomie wieder möglich. Dabei ist die aktuelle Inzidenz „Unter 100“ oder „Unter 50“ entscheidend.

Darüber hinaus wurde die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung an die neue Version der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst, die dieser am 13. Mai 2021 erlassen hat. Neben den Ausnahmen für symptomlose geimpfte und symptomlose genesene Personen gibt es nur kleinere Anpassungen: Beispielweise können sich Einreisende aus einfachen Risikogebieten sofort „freitesten“ lassen und nicht erst nach fünf Tagen. Zudem müssen sich Kinder bis zum sechsten Geburtstag nicht auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.

Sollte sich der positive Trend wie bisher fortsetzen, so ist ab dem 2. Juni eine dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz vorgesehen, die weitere Erleichterungen im Bereich des Tourismus, der Freizeit, des Sports und der Kultur vorsieht. (red/cli)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen