Freitag, 19. April 2024

Weitere Lockerungen im Kreis Germersheim ab 28. Mai

26. Mai 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Foto: Pfalz-Express

Kreis Germersheim – Der für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausschlaggebende offizielle Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist im Kreis Germersheim an fünf Werktagen in Folge unter 50 geblieben.

Das bedeutet, dass ab Freitag (28. Mai) für die Menschen im Landkreis weitere Lockerungen möglich werden.

Die Kreisverwaltung will im Laufe des Tages noch in einer offiziellen Bekanntmachung auf die neuen Regelungen hinweisen, die sich an den Vorgaben der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz orientieren (21. CoBeLVO) und im Wesentlichen die folgenden Lockerungen beinhalten:

  • Der Probenbetrieb für Chöre oder Orchester ist in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie zusätzlich einer leitenden Person im Außenbereich wieder zulässig. Es gilt auch hier das Abstandsgebot.

 

  • Im Amateur- und Freizeitsport ist die kontaktlose Sportausübung im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen (max. 20 Kinder unter 15 Jahren) nebst einer das Training leitenden Person zulässig.

 

  • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen sind unter Auflagen geöffnet. Es gelten Abstandsgebot, Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, Reservierungs- und Testpflicht.

 

  • Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen sind auch im Innenbereich geöffnet, Konzertveranstaltungen also wieder möglich (bis zu 100 Personen, Abstandgebot und Sitzzuordnung, Kontakterfassung, Masken- und Testpflicht).

 

  • Gastronomische Betriebe können ihre Innenbereiche für die Gäste öffnen. Es gelten auch hier Reservierungs- und Testpflicht sowie die Pflicht der Kontakterfassung. Gestattet sind Zusammenkünfte von Angehörigen des eigenen Hausstandes oder zusätzlich einer Person eines weiteren Hausstandes (maximal fünf Personen).

„Ich weiß, dass sich viele Menschen fragen, ab wann es denn wieder möglich sein wird, sich mit Freunden oder mehreren Familienmitgliedern zu verabreden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Wann Feste wieder erlaubt sind und beispielsweise für Familienfeiern die gastronomischen Betriebe ihre Restaurants oder Hotelbetriebe ohne Einschränkungen öffnen können. So lange allerdings für das Land die Corona Bekämpfungsverordnung Gültigkeit hat, wird dies alles nicht möglich sein. Wie es schließlich am 2. Juni weiter geht, wenn die derzeit gültige Verordnung außer Kraft tritt, das sollte das Land möglichst frühzeitig kommunizieren“, appelliert Brechtel in Richtung Mainz.

Er unterstützte weiterhin das Ansinnen vieler Bürgermeister- und Landratskollegen für Hüttenbetriebe die Selbstbedienung erneut zu gestatten – bis heute habe Mainz auf diese Forderung nicht reagiert. (red)

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