
Königsplatz in Germersheim. Ab Donnerstag kann man wieder in den Außenbereichen der Cafés sitzen.
Foto: Pfalz-Express
Kreis Germersheim – Der Inzidenzwert für den Landkreis Germersheim liegt am 11. Mai den fünften Tag in Folge unter 100.
Das bedeutet: Ab Donnerstag (13. Mai) werden die Corona-Maßnahmen gelockert, die Bundesnotbremse tritt außer Kraft. „Keine Ausgangssperre mehr, Außengastronomie und viele Geschäfte werden geöffnet“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Am Donnerstag gelten dann im Landkreis Germersheim die Regelungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz. „Es ist ein Lichtblick für die Menschen in unserem Landkreis, dass es ab Christi Himmelfahrt zu weitere Lockerungen kommt“, so der Kreischef.
Unter anderem sieht die Landesverordnung diese Lockerungen vor:
Öffnung der Außengastronomie u.a. mit Abstandsgebot zwischen den Gästen und den Tischen, Vorausbuchung und tagesaktuellem negativen Corona-Schelltest. Die Regelungen für „Private Zusammenkünfte“ – zwei Haushalte mit maximal fünf Personen – gilt weiterhin auch für den gemeinsamen Besuch im Biergarten.
Sport: Auch im Sport ist die kontaktfreie Sportausübung wieder möglich, das gilt auch für Bereiche des Fußballtrainings, bei dem Abstand gehalten werden kann. Hallensport ist im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich, wenn Abstand eingehalten und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40qm nicht überschritten wird. Außerdem ist für maximal 20 Kinder Sport auch ohne Abstand möglich.
Der gesamte Einzelhandel kann unter Beachtung der Hygienevorschriften und der Kundenzahlbeschränkung entsprechend der Verkaufsfläche (eine Person je angefangene 10 qm der ersten 800 qm Verkaufsfläche; darüber hinaus eine Person je angefangene 20 qm) öffnen. Terminvereinbarung und Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses entfällt. Es gelten dann die gleichen Bedingungen wie bisher in den Lebensmittelgeschäften. Vorgaben wie „Click & Meet“ entfallen.
Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen und nur mit Tragen von FFP-2-Masken oder Friseure, Fußpflege, Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie, Rehabilitationssport und Funktionstraining, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios. Sofern die Maske bei einer Dienstleistung, wie z. B. bei bestimmten Kosmetikanwendungen oder der Bartrasur nicht getragen werden kann, muss durch den Kunden ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Tourismus: Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn zum Beispiel Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig.
Die Ausgangssperre fällt weg.
Bei aller Freude über die sinkenden Infektionszahlen appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel eindringlich: „Lassen Sie uns weiterhin die Regeln der Pandemiebekämpfung einhalten, damit wir nicht durch Nachlässigkeit die gute Entwicklung der letzten Wochen aufs Spiel setzen.“

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