Inzidenz in Landau an fünf Werktagen unter 50: Zusätzliche Lockerungen ab 31. Mai

28. Mai 2021 | Kategorie: Landau, Regional

Am Montag, 31. Mai, treten in Landau weitere Lockerungen in Kraft.
Quelle: Stadt Landau

Landau – Die Inzidenzwerte in der Stadt liegen weiter stabil unter 50 – so stabil, dass in der Südpfalzmetropole am Montag, 31. Mai, weitere Lockerungen in den Bereichen Gastronomie, Sport und Kultur in Kraft treten können.

Das steht fest, seit das Landesuntersuchungsamt am Nachmittag den heutigen Inzidenzwert von 14,9 (gestern: 6,4) veröffentlicht hat, der am Samstag auch vom Robert-Koch-Institut bekannt gegeben wird. Demnach blieb bzw. bleibt die Stadt Landau von Dienstag bis Samstag unter einer Inzidenz von 50.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch:„ Wir weisen weiter eine der niedrigsten Inzidenzen im Land auf. Ein »Geheimrezept« dafür gibt es nicht, aber ich bin überzeugt, dass sich auch unsere Teststrategie jetzt bemerkbar macht. Wir haben früh angefangen, umfassende und niedrigschwellige Testangebote zu machen. So ist es gelungen, Infektionsketten früh zu unterbrechen.“ Er sei froh, dass die Landauer nun die Früchte ihrer Mühe und ihrer Geduld ernten könnten, so der Stadtchef.

Ein Überblick über die wichtigsten zusätzlichen Lockerungen in Landau ab Montag, 31. Mai:

Die Gastronomie darf auch im Innenbereich wieder öffnen. Es gelten Vorausbuchung, Maskenpflicht bis zum Platz und Kontakterfassung. Eine Bewirtung an der Theke und Selbstbedienung sind nicht zulässig. Wer die Gastronomie nutzen möchte, muss einen negativen Corona-Test vorlegen bzw. vollständig geimpft oder nachgewiesen genesen sein. An einem Tisch sitzen dürfen höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder bis 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt.

Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen dürfen mit bis zu 100 Zuschauern im Innen- und Außenbereich wieder öffnen. Dazu zählen etwa Kinos, Theater, Kleinkunstbühnen und Konzerthäuser.

Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist im Freien in einer Gruppe von maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten zuzüglich einer anleitenden Person wieder zulässig. Gleiches gilt für den außerschulischen Kunst- und Musikunterricht. Es gilt das Abstandsgebot. Bisher waren fünf Personen plus eine anleitende Person zulässig.

Bis zu zehn Personen zuzüglich einer Trainerin bzw. eines Trainers dürfen im Freien kontaktlos und mit Abstand Sport treiben. Bisher waren es fünf Personen zuzüglich Trainerin bzw. Trainer. Vollständig geimpfte und nachgewiesen genesene Personen werden nicht mitgezählt.

Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Es gelten Abstandsgebot und Kontakterfassung sowie Masken-, Vorausbuchungs- und Testpflicht.

Bitte beachten: Ab Mittwoch, 2. Juni, soll eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft treten. In dieser dritten Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz sind weitere Lockerungen u.a. in den Bereichen Tourismus, Freizeit, Sport und Kultur vorgesehen. Auch die Öffnung von Freibädern soll dann wieder möglich sein. (ld/red)

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