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Ab Montag, 18. Mai: Weitere Lockerungen – Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung tritt in Kraft

17. Mai 2020 | Kategorie: Freizeit & Hobby, Gesundheit, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik Rheinland-Pfalz, Ratgeber, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz und Westpfalz

Am dem 10. Juni dürfen sich wieder bis zu 250 Personen bei Veranstaltungen im Außenbereich versammeln. Feste wie hier das „Woi- und Gässelfest in Weingarten, werden aber in der Form vermutlich noch längere Zeit nicht möglich sein.
Foto (Archiv): Licht

RLP – Am Freitag, 15. Mai 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die die angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzen.

Sie ersetzt die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Montag, 18. Mai 2020.

Ab Montag, 18. Mai 2020 dürfen Beherbergungsbetriebe wie beispielsweise Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Jugendherbergen wieder Touristen und Privatreisende empfangen. Auch Camping-, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder zu touristischen Zwecken öffnen, wenn die Gäste ihre eigenen Sanitäranlagen nutzen.

Strenge Auflagen

Betreiber entsprechender Einrichtungen müssen sicherstellen, dass in allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird. Gäste und Mitarbeiter müssen in den öffentlich zugänglichen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Mitarbeiter können Ausnahmen gelten, soweit und sofern andere geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, beispielsweise durch das Anbringen einer Spuckschutzvorrichtung.

Desinfektionsmittel muss ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Außerdem besteht eine Reservierungs- oder Anmeldepflicht unter Angabe der Kontaktdaten. Gemeinsame Beherbergungseinheiten (z.B. Zimmer, Ferienwohnung) dürfen nur von Personenkonstellationen bezogen werden, die gemäß der Bestimmungen zum Kontaktverbot erlaubt sind.

Außerdem öffnen Internetcafés unter Einhaltung der Abstands- und Hygienerichtlinien.

Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz einen Zeitplan für weitere Öffnungen und Lockerungen herausgegeben. Demnach sollen die Kitas in Rheinland-Pfalz in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet werden. Das heißt, dass alle Kinder, deren Eltern es wünschen, die Kita besuchen können. Anfang Juni soll dann zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückgekehrt werden.

Am Mittwoch, 20. Mai, will das Land entsprechende Leitlinien vorlegen.

In den Schulen finden eine Notbetreuung und Präsenzunterricht mit Auflagen und in eingeschränktem Rahmen statt. Am 25. Mai und am 8. Juni 2020 kehren weitere Klassenstufen in den Unterricht zurück.

Die weiteren angekündigten Öffnungen im Überblick:

Mittwoch, 27. Mai 2020

– Sport in Innensportanlagen, z.B. in Fitnessstudios oder Tanzschulen, kann unter spezifischen Auflagen wieder stattfinden. Wettkampfsituationen oder -simulationen bleiben untersagt.

– Kinos können unter Auflagen wieder öffnen.

– Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen dürfen unter spezifischen Auflagen wieder öffnen. Zunächst dürfen keine Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko stattfinden.

– Veranstaltungen dürfen im Außenbereich wieder mit maximal 100 Personen stattfinden.

– Zirkusse und Spezialmärkte (z.B. Flohmärkte) dürfen durchgeführt werden, sofern sie im Freien stattfinden.

– Spielhallen und Spielbanken können unter Auflagen wieder öffnen.

Mittwoch, 10. Juni 2020

– Veranstaltungen dürfen im Außenbereich wieder mit maximal 250 Personen stattfinden.

– Veranstaltungen im Innenbereich dürfen wieder mit maximal 75 Personen stattfinden.

– Messen können in einem ersten Schritt mit Auflagen geöffnet werden.

– Camping ist nun auch wieder möglich, wenn keine eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung stehen.

– Freizeitparks dürfen wieder öffnen.

– Innenbereiche von Tierparks und Zoos können wieder geöffnet werden.

– Zirkusse und Spezialmärkte können unter Auflagen wieder im Innenbereich stattfinden.

Mittwoch, 24. Juni 2020

– Veranstaltungen im Innenbereich dürfen wieder mit maximal 150 Personen stattfinden.

– Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten können unter Auflagen wiederaufgenommen werden. Bei der Zielauswahl sind die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und die Einschränkungen des Reiseverkehrs zu beachten.

Zu den vom Land Rheinland-Pfalz angekündigten Öffnung von Schwimmbädern, Saunen und ähnlichen Einrichtungen müssen die Kommunen jeweils Termine und Lösungen finden.

Dennoch: „Die beschlossenen Lockerungen können wir nur umsetzen und durchhalten, wenn die Infektionszahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau bleiben. Ich appelliere daher eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die weiterhin geltenden Einschränkungen und kontaktreduzierenden Maßnahmen zu halten“, betont beispielsweise die Speyerer Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

 

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