
Foto: dts Nachrichtenagentur
Ab dem 24. Juni gibt es in Rheinland-Pfalz weitere Corona-Lockerungen.
Veranstaltungen
So sind zum Beispiel bei Veranstaltungen im Freien bis zu 350 Personen erlaubt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen sich 150 Personen versammeln, allerdings muss ausreichend gelüftet werden. Bei allen Veranstaltungen müssen die Kontakte erfasst werden.
Notwendig ist auch eine Anmeldung, das Abstandsgebot und Maske auf in Warte- und Abholschlangen.
Sport
Für Sport im Innen- und Außenbereich gilt: Wettkämpfe (Baskeltball z. B.), Kontaktsport (Beispiel Judo) oder Training ist bis zu 10 Personen erlaubt. Bei Sportarten mit mehr als 10 Personen gilt weiterhin: Abstandsregelung einhalten.
Bei Sportarten mit erhöhtem Aerosolausstoß (also so gut wie alle Sportarten) muss 3 Meter Abstand gehalten werden. Immerhin: Auch zuschauen ist unter Auflagen wieder erlaubt.
Gesang und Blasmusik
Bei doppeltem Mindestabstand (3 Meter) ist beispielsweise bei Gottesdiensten in Kirchen Gemeindegesang oder Chorgesang wieder erlaubt. Auch Blasmusik soll es wieder geben. Trotzdem sollen diese Aktivitäten möglichst im Freien stattfinden. Grund ist wieder der erhöhte Aerosolausstoß.
Private Feiern
Geschlossene private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern in angemieteten Orten (z.b. in einem Lokal oder Vereinsheim) sind gestattet, wenn zuvor ein eindeutiger Personenkreis festgelegt wird. 75 Gäste dürfen maximal kommen, die Kontakte müssen erfasst werden. (red/cli)