Freitag, 19. April 2024

Ab 24. Juni weitere Corona-Lockerungen

23. Juni 2020 | Kategorie: Gesundheit, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Ratgeber, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz und Westpfalz

Foto: dts Nachrichtenagentur

Ab dem 24. Juni gibt es in Rheinland-Pfalz weitere Corona-Lockerungen.

Veranstaltungen

So sind zum Beispiel bei Veranstaltungen im Freien bis zu 350 Personen erlaubt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen sich 150 Personen versammeln, allerdings muss ausreichend gelüftet werden. Bei allen Veranstaltungen müssen die Kontakte erfasst werden.

Notwendig ist auch eine Anmeldung, das Abstandsgebot und Maske auf in Warte- und Abholschlangen.

Sport

Für Sport im Innen- und Außenbereich gilt: Wettkämpfe (Baskeltball z. B.), Kontaktsport (Beispiel Judo) oder Training ist bis zu 10 Personen erlaubt. Bei Sportarten mit mehr als 10 Personen gilt weiterhin: Abstandsregelung einhalten.
Bei Sportarten mit erhöhtem Aerosolausstoß (also so gut wie alle Sportarten) muss 3 Meter Abstand gehalten werden. Immerhin: Auch zuschauen ist unter Auflagen wieder erlaubt.
Gesang und Blasmusik 
Bei doppeltem Mindestabstand (3 Meter) ist beispielsweise bei Gottesdiensten in Kirchen Gemeindegesang oder Chorgesang wieder erlaubt. Auch Blasmusik soll es wieder geben. Trotzdem sollen diese Aktivitäten möglichst im Freien stattfinden. Grund ist wieder der erhöhte Aerosolausstoß.
Private Feiern
Geschlossene private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern in angemieteten Orten (z.b. in einem Lokal oder Vereinsheim) sind gestattet, wenn zuvor ein eindeutiger Personenkreis festgelegt wird. 75 Gäste dürfen maximal  kommen, die Kontakte müssen erfasst werden. (red/cli)
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