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Neue Corona-Verordnung: Pirmasenser OB Zwick: „Verantwortungsvolle Lockerungen sind ein wichtiger Schritt“

9. Juni 2020 | Kategorie: Südwestpfalz und Westpfalz

OB Markus Zwick
Archivfoto: Pfalz-Express

Pirmasens. Vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen können zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelockert werden. Dazu hat das Land Rheinland-Pfalz eine novellierte Rechtsverordnung erlassen, die am Mittwoch, 10. Juni 2020 in Kraft tritt.

Die inzwischen neunte Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO) gilt bis einschließlich 23. Juni 2020.

„Die verantwortungsvollen Lockerungen sind ein wichtiger Schritt, den wir nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen dürfen“, betont Oberbürgermeister Markus Zwick. Gerade deshalb sei es nötig, wachsam zu bleiben, um den hart erarbeiteten Erfolg mittels stringenter Durchsetzung der Abstands- und Hygieneregeln nicht zu gefährden.

Weiterhin gelte der Grundsatz, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, mit denen man sich trifft, möglichst konstant zu halten. Wo die Möglichkeit bestehe, sollen Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.

Die Stadt Pirmasens appelliert nach wie vor an die Bürger, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln strikt einzuhalten und die sogenannten Alltagsmasken so oft wie möglich – auch zum Schutz anderer Personen – zu tragen, insbesondere dann, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann.

Mit Inkrafttreten der novellierten Landesverordnung werden die kontaktbeschränkenden Maßnahmen gelockert. Ab 10. Juni 2020 ist es erlaubt, sich im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen – unabhängig von der Anzahl der Hausstände – oder mehr als zehn Personen aus zwei Hausständen zusammenzufinden.

Darüber hinaus sind Veranstaltungen im Innenbereich wieder mit bis zu 75 Personen möglich, im Außenbereich sogar mit bis zu 250 Personen. Ermöglicht wird außerdem u.a. die Öffnung von Messen, Hallenbädern, Saunen und Wellnessangeboten – vor allem in der Hotellerie.

Auch Chor- und Orchesterproben können wieder stattfinden. Darüber hinaus dürfen Spezialmärkte im Innenbereich stattfinden. Auch Busreisen können, anders als zunächst geplant, ebenfalls bereits ab 10. Juni wieder durchgeführt werden.

Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während des Sitzens im Kino sowie die Reservierungspflicht und die bisher geforderte Einlasskontrolle in der Gastronomie entfallen.

Aufgehoben wird außerdem das Verbot der freien Platzwahl. Die Öffnungszeiten der Gastronomie werden von bisher 22.30 auf Mitternacht verlängert. Weiterhin gilt aber die Maskenpflicht – mit Ausnahme am Sitzplatz -, die Abstandsregel und die Auflage, dass Speisen und Getränke nur am Tisch verzehrt werden dürfen.

Für alle Bereiche gelten dabei strenge und spezifische Schutzmaßnahmen sowie die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln, die zwingend einzuhalten sind. Das Land Rheinland-Pfalz hat die für die verschiedenen Bereiche geltenden Hygienekonzepte ergänzt und unter www.corona.rlp.de veröffentlicht.

Über die geplante Wiedereröffnung des Pirmasenser Luft- und Badepark (PLUB) informieren die Stadtwerke als Betreiber gesondert.

Interessierte können die novellierte Landesverordnung im Wortlaut unter www.pirmasens.de/corona nachlesen. Die Stadtverwaltung Pirmasens erreichen zu den angekündigten Lockerungen zahlreiche Anfragen von Bürgern. Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen stehen ab sofort als FAQ-Katalog auf der städtischen Internetseite zur Verfügung.

Der Link zu dem kompakten Überblick findet sich im Netz unter pirmasens.de/faq . Sämtliche Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt und werden fortlaufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

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