
Symbolbild: Pfalz-Express
Die Ereignisse überschlagen sich: Rein rechnerisch steht der Landkreis Germersheim seit Freitag, 23. Oktober, auf Alarmstufe Rot – das heißt, er ist auch Risikogebiet.
Nach Aussage des Vorsitzenden der Landes-Task-Force, Detlef Placzek, muss dieser Status aber „gesichert sein“, bevor weitere verschärfenden Maßnahmen verfügt würden.
Das heißt, erst wenn der Kreis über mehrere Tage im roten Bereich bleibt und keine Entspannung absehbar ist, werden die Einschränkungen noch enger gefasst. „Das halte ich für eine sinnvolle Herangehensweise. Schließlich wollen wir nicht mit `Kanonen auf Spatzen´ schießen“, so Landrat Brechtel. [Zahlen vom Freitag hier]

Warn- und Aktionsplan der Landesregierung.
Bild (Screenshot): Landesregierung RLP
„Mein Ziel war es, das öffentliche Leben nicht wieder komplett runterzufahren“, so Brechtel weiter, „Die heute erlassenen Maßnahmen sind Abbild des schmalen Grates, den wir zwischen Einschränkungen und bestmöglichem Infektionsschutz für uns alle gehen müssen. Allerdings gehört es auch zu Wahrheit, dass die Zahlen weiter steigen. Und da wir keinen direkten Zusammenhang zwischen den einzelnen Neuinfektionen erkennen, also keine bestimmten Ereignisse für die Ausbreitung des Virus ausmachen können, reichen lokale Bekämpfungsmaßnahmen nicht mehr aus.“ Die heute erlassene Allgemeinverfügung gelte flächendeckend für den ganzen Landkreis.
Von 26. Oktober bis zunächst 8. November an gelten abweichend von der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes angepasst Schutzmaßnahmen für den Landkreis Germersheim. Neu geregelt wird u.a.:
Bei Veranstaltungen im Freien dürfen nur noch max. 250 Personen anwesend sein (bisher 500), bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen höchsten 75 (bisher 250). Zwischen 23 und 6 Uhr gilt ein Ausschank- und Abgabeverbot von alkoholhaltigen Getränken, Buffets in gastronomischen Betrieben sind verboten.
Sport im Freien dürfen maximal 30 Personen umfassende Gruppen betreiben, in Innenbereich gilt eine maximale Gruppenstärke von 5 Personen. Zuschauer im Trainingsbetrieb sind nicht gestattet, im Wettkampfbetrieb dürfen im Außenbereich bis zu 100 Zuschauer anwesend sein. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen und Kontaktsport sind nicht zulässig. Der Wettkampfbetrieb im Freien bleibt zunächst aufrechterhalten. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.
Generell müssen die geltenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus gelten für zahlreiche Einrichtungen wie Sport- und Wellnessstätten, Spielhallen und Internetcafés angepasst Personenbegrenzungen. „Außerdem empfehlen wir dringend, auf stark besuchten Plätzen, wo ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, einen Maske zu tragen“, so Landrat Brechtel.
Der Kreischef ruft nochmals eindringlich dazu auf, bei der Eindämmung mitzuhelfen: „Es geht hier um die Gesundheit und das Leben von Menschen. Bitte vertrauen Sie hier den Experten, denn nur so können wir gemeinsam Infektionsketten unterbrechen und unsere Nächsten schützen. Bitte halten Sie Abstand voneinander, achten Sie auf die Hygiene-Regeln wie Händewaschen oder die Hust- und Nies-Etikette und tragen Sie eine Alltagsmaske. Es besteht kein Grund zur Panik, aber wir müssen jetzt sehr, sehr umsichtig und vorsichtig sein, damit nicht alles, was wir in den zurückliegenden Wochen wieder aufgebaut und an alltäglichem Schutz erreicht haben, wieder zerstört wird. Ich bitte Sie sehr eindringlich: Helfen Sie alle mit!“
Hintergrund:
Das Land ruft eine regionale Task Force zusammen, sobald die Warnstufe Orange erreicht wird. Sie besteht aus dem Landrat, Vertretern der Kreisordnungs- und Gesundheitsbehörde sowie Vertreten aus Gesundheitsministerium, Bildungsministerium, Polizei, ADD und Landkreistag. Vorsitzender ist Detlef Placzek, Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung. Gemeinsam werden die Fallzahlen und die Entwicklung betrachtet und mögliche Konsequenzen beschlossen. Laut Warnplan des Landes sollen Maßnahmen spätestens am fünften Tag nach Überschreiten des Warnwerts ergriffen werden.

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