
Symbolbild: Pixabay/PublicDomainPictures
Im gesamten Land und damit auch im Landkreis Germersheim sind ab sofort Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen untersagt. Das hat der Landkreis Germersheim per Allgemeinverfügung erlassen.
Mit dieser Verfügung setzt der Landkreis die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) um. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.
Es finden nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 75 Personen statt. Dies gilt auch für private Veranstaltungen. Damit soll die Ausbreitung verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem geschützt werden. „Es gilt jetzt ganz besonders, diesen Personenkreis zu schützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle eindringlich, diese Verfügung zu beachten und zudem alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung also nicht sicher beurteilen.
„Dafür spricht die heterogene, nicht vollständig zu überblickende Zusammensetzung und Herkunft der Teilnehmenden sowie die zu befürchtende Durchmischung und Nähe der Teilnehmenden. Darüber hinaus ist bei einer höheren Teilnehmerzahl eine vollständige und zuverlässige Erfassung der persönlichen Daten, für eine etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden, nur schwer zu gewährleisten“, so die Kreisverwaltung.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Kreisverwaltung auf www.kreis-germersheim.de/Coronavirus abrufbar

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